2D-Grundrissrendering
Auch: Grundrissaufbereitung · digitaler Grundriss
Ein 2D-Grundrissrendering ist die digital überarbeitete, saubere Darstellung eines Grundrisses – meist auf Basis alter Baupläne, Handskizzen oder eines Aufmaßes vor Ort. Statt eines unleserlichen Altplans erhält der Interessent eine übersichtliche, einheitlich gestaltete Draufsicht mit Raumbezeichnungen und Maßen.
Ausführliche Erklärung
Viele Bestandsimmobilien verfügen nur über handschriftliche, verblasste oder im Baustil der 60er- bis 80er-Jahre gestaltete Grundrisspläne. Für ein professionelles Exposé werden diese in CAD-Software digital nachgezeichnet und in einem einheitlichen Corporate Design des Maklerbüros aufbereitet: klare Linienführung, Raumbezeichnungen, Flächenangaben je Raum, Nordpfeil, Möblierungssymbole (optional) und Maßstab.
Für den Makler ist das 2D-Rendering die Basisstufe der Grundrissvisualisierung – kostengünstiger und schneller verfügbar als 3D-Varianten, aber weiterhin der Standard in den meisten Exposés und Portalinseraten. Wichtige Praxispunkte:
- Flächenangaben sollten nach anerkannten Berechnungsmethoden (z. B. Wohnflächenverordnung, DIN 277 für Nutzflächen) erfolgen; unpräzise Flächenangaben im Exposé bergen Haftungsrisiken.
- Möblierte Varianten (siehe Möblierter Grundriss) erleichtern Laien die Vorstellung der Raumnutzung und werden oft parallel angeboten.
- Dienstleister bieten Grundrissrenderings meist als Teil eines Foto-/Grundrisspakets an; Preise liegen je nach Objektgröße bei ca. 20–60 € pro Grundriss.
- Basis kann auch ein Laserscan/Aufmaß vor Ort sein, wenn kein verwertbarer Altplan existiert.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler übernimmt den Verkaufsauftrag für eine Eigentumswohnung, deren einziger vorhandener Grundriss eine verblasste Kopie aus den 1970er-Jahren ist. Er beauftragt einen Grundrissdienstleister, der den Plan digital nachzeichnet, Flächen nach Wohnflächenverordnung berechnet und das Ergebnis im Layout des Maklerbüros als PDF und Bilddatei für das Exposé liefert.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Relevant sind mittelbar die Wohnflächenverordnung (bei Wohnraum) bzw. DIN 277 (Nutzflächen bei Gewerbe) für die zugrunde liegende Flächenberechnung sowie das allgemeine Irreführungsverbot des § 5 UWG, falls der Grundriss von der tatsächlichen Raumaufteilung abweicht.