Blockbohlenbau
Auch: Blockbohlenbauweise
Der Blockbohlenbau ist eine moderne, industrialisierte Weiterentwicklung des klassischen Blockbaus. Statt runder Baumstämme werden maschinell zugeschnittene, meist rechteckige oder profilierte Holzbohlen mit Nut-Feder-System übereinandergestapelt und an den Ecken verzinkt oder verschraubt. Die Bauweise wird häufig für Gartenhäuser, Ferienhäuser und einfache Wohngebäude eingesetzt.
Ausführliche Erklärung
Der Blockbohlenbau unterscheidet sich vom traditionellen Blockbau vor allem durch den Grad der Vorfertigung und die verwendete Holzform: Statt handbehauener, runder Stämme kommen industriell gesägte, meist rechteckige oder mit Profil versehene Bohlen (typisch 40–200 mm Stärke) zum Einsatz, die passgenau vorgefertigt werden und sich vor Ort schnell montieren lassen (Bausatzhäuser).
Für den Makler relevante Punkte:
- Einsatzgebiet: Vorwiegend Gartenhäuser, Wochenendhäuser, Blockhütten und einfache Ferienimmobilien; im vollwertigen, ganzjährig genutzten Wohnungsbau seltener anzutreffen, da die Wandstärken häufig nicht ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen den heutigen energetischen Standards (GEG) genügen.
- Bausatz-/Fertighauscharakter: Da die Bohlen werkseitig vorgefertigt sind, ist die Bauzeit gegenüber traditionellem Blockbau deutlich kürzer – relevant für Bauträgerangaben und Wertermittlung bei Neubauten.
- Setzverhalten: Wie beim klassischen Blockbau schwindet das Holz beim Trocknen, wodurch die Wandhöhe über Jahre leicht abnimmt (Setzmaß). Türen, Fenster und tragende Anschlüsse müssen konstruktiv nachrutschfähig ausgeführt sein.
- Bauphysik und Dämmung: Für dauerhaft bewohnte Gebäude ist häufig eine zusätzliche Innen- oder Außendämmung nötig, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen – ein wichtiger Prüfpunkt bei der Umnutzung eines Blockbohlenhauses vom Freizeit- zum Hauptwohnsitz.
- Instandhaltung: Regelmäßiger Holzschutzanstrich und funktionierende Entwässerung/Dachüberstand sind entscheidend für die Lebensdauer; bei der Zustandsbewertung sollte auf Rissbildung, Fugenabdichtung und Schädlingsbefall geachtet werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler bietet ein Wochenendhaus in Blockbohlenbauweise mit 70 mm starken Wänden an. Da der Käufer eine ganzjährige Nutzung als Hauptwohnsitz plant, weist der Makler darauf hin, dass eine zusätzliche Dämmung erforderlich sein wird, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei dauerhafter Wohnnutzung gelten die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen.