Bundesförderung effiziente Wärmenetze
Auch: BEW
Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist ein staatliches Förderprogramm, das den Neubau, die Erweiterung und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen (Fernwärme/Nahwärme) bezuschusst. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung deutlich zu erhöhen.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die BEW vor allem relevant, wenn Immobilien an bestehende oder geplante Wärmenetze angeschlossen sind oder werden sollen, da ein Fernwärmeanschluss die Erfüllung der 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht des GEG erleichtert.
- Fördergegenstand: Machbarkeitsstudien, Transformationspläne für Wärmenetze, Neubau und Ausbau von Wärmenetzen sowie Einzelmaßnahmen (z. B. Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher, Anschlussleitungen), wenn ein Mindestanteil erneuerbarer Energien/Abwärme erreicht wird.
- Zielgruppe: Kommunen, Stadtwerke, Wärmenetzbetreiber, Contractoren – nicht direkt der einzelne Immobilienbesitzer, wirkt sich aber unmittelbar auf das lokale Fernwärmeangebot aus.
- Fördersätze: Zuschüsse für Neubau/Ausbau, teilweise ergänzt durch eine Betriebskostenförderung für die ersten Betriebsjahre bei besonders klimafreundlichen Netzen.
- Zusammenhang mit Wärmeplanung: Die BEW ist ein zentrales Finanzierungsinstrument für die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG); Kommunen müssen ihre Wärmepläne vorlegen, die ausweisen, wo Fernwärme- oder Wasserstoffnetze ausgebaut werden.
- Maklerrelevanz: Ein geplanter oder bereits geförderter Wärmenetzausbau in der Kommune kann für Eigentümer die GEG-Pflicht zum Einbau einer zu mindestens 65 % erneuerbaren Heizung erfüllen (Fernwärmeanschluss), was bei der Beratung zu Sanierungsfahrplänen und Kaufentscheidungen eine Rolle spielt.
Beispiel aus der Praxis
Eine Stadt erhält BEW-Förderung, um ihr bestehendes Fernwärmenetz auf Abwärme aus einem Industriebetrieb und eine Großwärmepumpe umzustellen. Ein Makler, der eine Bestandswohnung in diesem Versorgungsgebiet vermarktet, kann Kaufinteressenten darauf hinweisen, dass der künftige Fernwärmeanschluss die gesetzlichen Heizungsanforderungen bereits erfüllt und keine eigene Wärmepumpe erforderlich ist.
Rechtsgrundlage
- Förderrichtlinie Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – regelt Fördervoraussetzungen und -höhen.
- Wärmeplanungsgesetz (WPG) – verpflichtet Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung, die die Grundlage für BEW-geförderte Netze bildet.