Drainage
Auch: Dränung · Gebäudedränung
Eine Drainage (fachsprachlich Dränung) ist ein System aus perforierten Rohren und Kiesschüttungen im Erdreich rund um ein Gebäude, das Sicker- und Oberflächenwasser sammelt und gezielt ableitet, um Feuchtigkeit von Kellerwänden und Fundament fernzuhalten.
Ausführliche Erklärung
Trifft drückendes oder stauendes Grundwasser sowie Sickerwasser auf die Kelleraußenwände eines Gebäudes, kann dies zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und langfristig zu Schäden an der Bausubstanz führen. Eine Drainage entschärft dieses Risiko, indem sie das anfallende Wasser im umgebenden Erdreich sammelt und kontrolliert ableitet, statt es an die Kelleraußenwand herandringen zu lassen.
Technisch besteht eine klassische Ringdrainage aus perforierten Drainagerohren, die in einer Kiespackung entlang der Gebäudesohle verlegt und mit einem Gefälle zu einem Sammelschacht oder einer Vorflut (z. B. Kanalisation, Sickerschacht) geführt werden. Ergänzt wird die Drainage in der Regel durch eine Vertikalabdichtung der Kelleraußenwände (Bitumen- oder Kunststoffbahnen) sowie eine Noppenbahn als mechanischen Schutz und Wasserableitschicht. Wichtig ist, dass eine Drainage nur bei Boden- oder Sickerwasser sinnvoll ist – bei drückendem Grundwasser reicht eine reine Dränung nicht aus, hier ist eine „weiße Wanne" (wasserundurchlässiger Beton) oder eine „schwarze Wanne" (vollflächige Abdichtung) erforderlich.
Für Makler und Käufer ist relevant, dass eine fehlende, verstopfte oder falsch geplante Drainage eine häufige Ursache für feuchte Keller ist und im Rahmen der Objektprüfung mit angesprochen werden sollte. Da Drainagen im Erdreich verborgen liegen, lässt sich ihr Zustand meist nur indirekt beurteilen – etwa anhand von Feuchtigkeitsspuren im Keller, dem Alter der Anlage oder vorliegenden Bauunterlagen.
Beispiel aus der Praxis
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses mit Keller stellt der Käufer bei der Besichtigung feuchte Wandflächen fest. Eine spätere Prüfung ergibt, dass die vor 40 Jahren verlegte Drainage verschlammt und nicht mehr funktionsfähig ist – eine Erneuerung der Drainage wird Teil der Kaufverhandlungen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; einschlägig sind die anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN 4095 zu Dränung zum Schutz baulicher Anlagen) sowie die allgemeine Mängelgewährleistung beim Immobilienkauf (§§ 434 ff. BGB), wenn eine mangelhafte oder fehlende Drainage zu Feuchtigkeitsschäden führt.