Exit-Intent-Popup

Auch: Abwanderungs-Pop-up · Exit Intent Overlay

Ein Exit-Intent-Popup ist ein Overlay-Fenster auf einer Website, das durch ein Skript ausgelöst wird, sobald die Mausbewegung des Besuchers (etwa in Richtung Browserleiste oder Tab-Schließen) darauf hindeutet, dass er die Seite gleich verlassen will. Es bietet in diesem Moment typischerweise ein letztes Angebot, um den Besucher zum Bleiben oder zur Kontaktaufnahme zu bewegen.

Ausführliche Erklärung

Auf Maklerwebsites wird das Exit-Intent-Popup vor allem eingesetzt, um Besucher, die ein Exposé betrachtet haben, aber ohne Kontaktaufnahme abspringen wollen, in letzter Sekunde noch zu einer Handlung zu bewegen. Typische Inhalte:

  • Angebot zur Eintragung in einen Objektalarm oder Newsletter ("Bleiben Sie über neue Angebote informiert")
  • Angebot einer kostenlosen Immobilienbewertung
  • Direkter Rückrufwunsch oder Kontaktformular
  • Hinweis auf ähnliche, verfügbare Objekte

Technisch wird das Popup über JavaScript realisiert, das die Mausposition (bzw. bei mobilen Geräten das Scrollverhalten oder Verweildauer) überwacht und bei Annäherung an den Bildschirmrand auslöst. Für Makler ist entscheidend, das Popup sparsam und zielgerichtet einzusetzen: Zu aggressive oder zu häufige Einblendungen (etwa bei jedem Besuch derselben Person) verschlechtern die Nutzererfahrung und können die Absprungrate sogar erhöhen. Best Practice ist daher eine Begrenzung auf eine Einblendung pro Sitzung sowie eine klare, unaufdringliche Gestaltung mit einfacher Schließmöglichkeit.

Datenschutzrechtlich ist relevant: Werden im Popup personenbezogene Daten abgefragt (E-Mail, Telefonnummer) oder wird das Auslöseverhalten per Tracking-Skript erfasst, gelten die allgemeinen Einwilligungs- und Informationspflichten nach DSGVO und TDDDG (vormals TTDSG) – insbesondere wenn das Popup an ein Retargeting- oder Analyse-Tool gekoppelt ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Interessent scrollt durch das Exposé einer Eigentumswohnung und bewegt die Maus dann in Richtung der Browser-Adressleiste, um die Seite zu schließen. In diesem Moment erscheint ein Pop-up: "Bevor Sie gehen: Lassen Sie sich kostenlos über neue Wohnungen in dieser Lage informieren" mit einem E-Mail-Eingabefeld.

Rechtsgrundlage

  • § 25 TDDDG (vormals § 25 TTDSG, seit 13.05.2024 umbenannt) – Einwilligungserfordernis für den Einsatz von Tracking-Technologien, sofern das Popup an Tracking-Skripte gekoppelt ist.
  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Popup erhobener personenbezogener Daten.

Verwandte Begriffe