Garagenverordnung

Auch: GaVO

Die Garagenverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die die bautechnischen Anforderungen an Garagen und offene Kfz-Stellplätze regelt – von Zufahrten und Rampenneigungen über Be- und Entlüftung bis zu Brandschutzvorgaben.

Ausführliche Erklärung

Da Baurecht in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitliche Garagenverordnung; jedes Bundesland erlässt seine eigene, meist auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung. Als gemeinsame fachliche Orientierung dient dabei die von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) erarbeitete Muster-Garagenverordnung, an der sich die einzelnen Länderverordnungen weitgehend anlehnen, auch wenn sie im Detail voneinander abweichen.

Inhaltlich regeln die Garagenverordnungen unter anderem die zulässige Neigung und Mindestbreite von Rampen (etwa maximale Neigung und Mindestbreiten für Fahrbahnen, mit größeren Werten in gewendelten Rampenbereichen), Anforderungen an Be- und Entlüftung insbesondere geschlossener Großgaragen, Vorgaben zum Brandschutz (Rettungswege, Feuerwiderstand, Abtrennung von Nutzungseinheiten) sowie Mindestmaße für Stellplätze und Fahrgassen. Die konkreten Werte unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, folgen aber überwiegend der Systematik der Muster-Garagenverordnung.

Für Bauherren, Architekten und Investoren ist die jeweils einschlägige Landesgaragenverordnung maßgeblich bei der Planung von Tiefgaragen, Parkhäusern und größeren Stellplatzanlagen, da ihre Einhaltung Voraussetzung für die Baugenehmigung ist.

Beispiel aus der Praxis

Beim Bau einer Tiefgarage für ein Mehrfamilienhaus muss der Planer die Vorgaben der jeweiligen Landesgaragenverordnung zu Rampenneigung, Mindestbreite der Fahrgassen und Belüftung des Garagengeschosses einhalten, damit die Baugenehmigung erteilt werden kann.

Rechtsgrundlage

  • Garagenverordnungen der Länder – auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung erlassen, orientiert an der Muster-Garagenverordnung der Bauministerkonferenz (ARGEBAU); regeln bautechnische Anforderungen an Garagen und Stellplätze.

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