GWP (Global Warming Potential)

Auch: Treibhauspotenzial · Erderwärmungspotenzial

Das GWP (Global Warming Potential, Treibhauspotenzial) ist eine Kennzahl, die das Erderwärmungspotenzial eines Treibhausgases relativ zu Kohlendioxid ausdrückt: CO₂ hat den Referenzwert 1, ein Gas mit einem GWP von 2.000 trägt pro Kilogramm über den betrachteten Zeitraum – üblicherweise 100 Jahre – etwa 2.000-mal so stark zur Erderwärmung bei.

Ausführliche Erklärung

In der Immobilienbranche begegnet der GWP-Wert vor allem im Zusammenhang mit Kältemitteln in Wärmepumpen, Klima- und Kälteanlagen. Viele der lange gebräuchlichen Kältemittel gehören zur Gruppe der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), die als fluorierte Treibhausgase (F-Gase) ein besonders hohes GWP besitzen und damit erheblich klimaschädlicher sind als das eingesetzte Volumen an CO₂ vermuten lässt. Die europäische F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 nutzt den GWP-Wert deshalb als Steuerungsgröße: Sie regelt einen schrittweisen Ausstieg (Phase-down) aus Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial über sinkende Mengenquoten und zeitlich gestaffelte Verwendungsverbote für bestimmte GWP-Schwellenwerte, insbesondere bei Neuanlagen.

Für Käufer, Verkäufer und Makler wird der GWP-Wert relevant, sobald eine Immobilie mit Wärmepumpe, Klimaanlage oder Kälteanlage ausgestattet ist: Ältere Anlagen mit hochklimaschädlichem Kältemittel können künftig eingeschränkt oder nur noch zu höheren Kosten nachzufüllen sein, was bei der energetischen Bewertung und der Beratung von Käufern zunehmend eine Rolle spielt. Hersteller setzen bei Neuanlagen daher verstärkt auf Kältemittel mit niedrigem GWP, etwa natürliche Kältemittel wie Propan (R290) oder CO₂ (R744), sowie auf synthetische Kältemittel der neueren Generation mit deutlich reduziertem Treibhauspotenzial gegenüber älteren HFKW.

Außerhalb der Kältetechnik wird das GWP-Konzept auch in der Ökobilanzierung von Baustoffen verwendet, um deren Beitrag zum Treibhauseffekt über den Lebenszyklus vergleichbar zu machen.

Beispiel aus der Praxis

Beim Kauf einer Wärmepumpe informiert sich ein Bauherr über das eingesetzte Kältemittel und entscheidet sich für ein Modell mit niedrigem GWP-Wert, um von künftigen Verwendungseinschränkungen für klimaschädlichere Kältemittel nicht betroffen zu sein und langfristig geringere Wartungskosten zu haben.

Rechtsgrundlage

  • F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 – nutzt den GWP-Wert als Grundlage für Mengenquoten und Verwendungsverbote fluorierter Treibhausgase in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.

Verwandte Begriffe