Jalousie

Auch: Lamellenstore · Jalousette

Eine Jalousie ist eine Verschattungseinrichtung aus horizontalen Lamellen, die sich neigen, öffnen und hochziehen lassen. Sie reguliert Licht, Blendschutz und Sichtschutz feiner als ein Rollladen, bietet aber keinen vergleichbaren Einbruchschutz.

Ausführliche Erklärung

Man unterscheidet Außenjalousien (auch Raffstore genannt, meist aus Aluminium, wetterfest, mit Wendefunktion der Lamellen) und Innenjalousien (Leichtbaulamellen aus Aluminium, Kunststoff oder Holz, primär als Sicht- und Blendschutz ohne nennenswerten Wärmeschutz).

Für Makler relevant:

  • Abgrenzung zum Rollladen: Der Rollladen bildet einen geschlossenen Panzer und dient auch dem Einbruchschutz sowie der Wärmedämmung; die Jalousie lässt durch die Lamellenstellung immer Licht durch und schützt kaum vor Einbruch.
  • Eigentumszuordnung bei WEG: Außenjalousien an der Fassade zählen regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 WEG), auch wenn nur eine Wohnung sie nutzt. Reparatur- und Erneuerungskosten sind daher grundsätzlich Sache der Gemeinschaft, sofern die Teilungserklärung nichts anderes regelt.
  • Elektrische Steuerung/Smart-Home-Anbindung ist ein zunehmender Ausstattungsfaktor bei der Wertermittlung und im Exposé erwähnenswert.
  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Fassaden kann der nachträgliche Anbau von Außenjalousien genehmigungspflichtig sein.

Beispiel aus der Praxis

Ein Reihenhaus verfügt über elektrisch steuerbare Aluminium-Raffstores an der Südfassade. Diese lassen sich per Zeitschaltuhr automatisch schließen, sobald die Sonneneinstrahlung ein bestimmtes Niveau erreicht, und reduzieren so den sommerlichen Kühlbedarf – ein Pluspunkt, den der Makler im Exposé als energetisches Ausstattungsmerkmal aufführen kann.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei Eigentumswohnungen kann sich aus § 5 WEG (Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum) eine Kostentragungspflicht der Eigentümergemeinschaft ergeben; bei Denkmalschutzobjekten greifen die jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetze.

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