Kastenerker

Auch: Rechteckerker

Der Kastenerker ist ein Erkertyp mit rechtwinkligem Grundriss, der wie ein vorgesetzter Kasten aus der Gebäudefassade herausragt. Er vergrößert den Innenraum und sorgt durch mehrseitige Verglasung für zusätzlichen Lichteinfall.

Ausführliche Erklärung

Erker gliedern sich nach Grundrissform in Kastenerker (rechteckig, meist dreiseitig verglast), Rundbogenerker (halbrund oder polygonal) und Spitzerker. Der Kastenerker ist die in Deutschland historisch und aktuell häufigste Bauform, sowohl bei Gründerzeitbauten als auch im modernen Einfamilienhausbau.

Für den Makler relevant:

  • Wohnflächenanrechnung: Die Fläche eines Kastenerkers zählt gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) grundsätzlich voll zur Wohnfläche, sofern er eine lichte Höhe von mindestens 2 m aufweist und begehbar bzw. beheizt ist; bei geringerer Höhe (1–2 m) erfolgt eine hälftige Anrechnung.
  • Statische Auskragung: Kastenerker über mehrere Geschosse benötigen eine eigene statische Absicherung (Konsolen, Auskragung der Deckenplatte), was bei Sanierungen oder Anbauten kostenrelevant ist.
  • Genehmigungspflicht: Der nachträgliche Anbau eines Erkers ist in der Regel baugenehmigungspflichtig, da er die Gebäudeaußenmaße und häufig auch Abstandsflächen berührt (Landesbauordnungen).
  • Wertfaktor: Ein Kastenerker verbessert Belichtung, Raumwirkung und oft die Straßenfassade, was sich positiv auf den Verkehrswert auswirken kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Gründerzeit-Mehrfamilienhaus verfügt im Erdgeschoss über einen zweigeschossigen Kastenerker mit drei Fensterfronten, der den Wohnraum um ca. 4 m² vergrößert. Diese Fläche wird bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV voll berücksichtigt, da die lichte Höhe durchgängig über 2 m liegt.

Rechtsgrundlage

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Anrechnung von Erkerflächen zur Wohnfläche je nach lichter Höhe.
  • Landesbauordnungen – Genehmigungspflicht und Abstandsflächenregelungen bei Anbau oder Errichtung von Erkern.

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