Müllgebühr

Auch: Müllabfuhrgebühr · Abfallgebühr

Die Müllgebühr ist die von der jeweiligen Kommune erhobene Gebühr für die Abfallentsorgung eines Grundstücks. Sie zählt zu den Kosten der Müllbeseitigung im Sinne des § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und ist bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auf die Mieter umlagefähig.

Ausführliche Erklärung

Nach § 2 Nr. 8 BetrKV gehören zu den Kosten der Müllbeseitigung insbesondere die kommunalen Gebühren für Restmüll-, Bio- und teilweise auch Wertstofftonnen sowie die Kosten des Betriebs von Müllschluckern, Kompressoren oder vergleichbaren Erfassungsanlagen einschließlich deren Wartung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Abfallsatzung der jeweiligen Kommune und hängt meist von Behältergröße, Abfuhrhäufigkeit und (zunehmend) Gewicht oder Volumen des tatsächlichen Restmülls ab.

Damit der Vermieter die Müllgebühr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann, muss dies im Mietvertrag wirksam als umlagefähige Betriebskostenposition vereinbart sein – üblicherweise durch Verweis auf den Betriebskostenkatalog der BetrKV. Ist die Umlage nicht vereinbart, trägt der Vermieter die Kosten allein. In Mehrfamilienhäusern erfolgt die Verteilung in der Regel nach Wohnfläche oder Personenzahl, sofern kein anderer Verteilerschlüssel vereinbart wurde.

Vermeidbarer Mehraufwand – etwa durch unsachgemäße Mülltrennung, die zu höheren Restmüllmengen und damit höheren Gebühren führt – kann im Einzelfall Anlass für Streit zwischen Mietparteien über die Angemessenheit der Kosten sein; der Vermieter ist grundsätzlich zur wirtschaftlichen Betriebsführung verpflichtet.

Beispiel aus der Praxis

Eine Hausverwaltung erhält von der Stadt einen Gebührenbescheid über 1.200 Euro jährlich für die Müllabfuhr eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten. In der Nebenkostenabrechnung wird dieser Betrag nach dem Verteilerschlüssel Wohnfläche auf die Mieter umgelegt, da der Mietvertrag die Umlage der Müllbeseitigungskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV vorsieht.

Rechtsgrundlage

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