Radonbelastung

Auch: Radongas · Radonkonzentration

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das aus dem Erdboden aufsteigt und über undichte Bodenplatten, Kellerwände oder Leitungsdurchführungen in Gebäude eindringen kann. Erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen gelten als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler gewinnt Radon seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes 2019 zunehmend an praktischer Bedeutung:

  • Radonvorsorgegebiete: Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesländer haben Gebiete mit erhöhtem Radonpotenzial ausgewiesen (u. a. Teile Sachsens, Thüringens, Bayerns und Baden-Württembergs). In diesen Gebieten gelten verschärfte Anforderungen an Neubauten und Arbeitsplätze im Erdgeschoss und Keller.
  • Referenzwert: Der gesetzliche Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel für Aufenthaltsräume; er ist kein verbindlicher Grenzwert, sondern ein Orientierungswert, ab dem Maßnahmen geprüft werden sollen.
  • Eintrittswege: Risse und Fugen in der Bodenplatte, undichte Kellerwände, Leitungsdurchführungen und Kellerabgänge sind typische Eintrittspfade. Besonders gefährdet sind unsanierte Altbaukeller mit rissigen Fundamenten.
  • Messung: Die Radonkonzentration wird über mehrmonatige Messungen mit Exposimetern (Dosimetern) ermittelt, da die Werte jahreszeitlich stark schwanken (im Winter bei geschlossenen Fenstern meist höher).
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten oder bei Kenntnis erhöhter Werte sollte dies dem Käufer mitgeteilt werden. Eine generelle Untersuchungspflicht für Bestandsgebäude besteht zwar nicht, jedoch ist bekanntes erhöhtes Radonaufkommen als Sachmangel relevant.
  • Sanierungsmaßnahmen: Abdichtung der Bodenplatte, verbesserte Kellerlüftung, Radonbrunnen (Absaugung unter der Bodenplatte) oder Unterdrucksysteme können die Konzentration deutlich senken; Kosten variieren stark je nach Maßnahme zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro.

Beispiel aus der Praxis

Ein Haus liegt in einem vom Bundesamt für Strahlenschutz ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet in Sachsen. Der Makler weist die Kaufinteressenten auf die Lage hin und empfiehlt vor Vertragsabschluss eine Radonmessung im Keller, die einen Wert von 250 Bq/m³ ergibt – unterhalb des Referenzwerts, aber mit Empfehlung zur besseren Kellerlüftung.

Rechtsgrundlage

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) – regelt seit 2019 den Schutz vor Radon, definiert Radonvorsorgegebiete und Referenzwerte.
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – konkretisiert Mess- und Schutzpflichten, insbesondere für Arbeitsplätze in Kellergeschossen.
  • § 434 BGB – Ein bekannter, erhöhter Radonwert kann einen offenbarungspflichtigen Sachmangel begründen.

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