Self-Service-Besichtigung
Auch: unbegleitete Besichtigung
Bei der Self-Service-Besichtigung betreten Interessenten eine Immobilie eigenständig, ohne dass ein Makler oder Eigentümer persönlich anwesend ist. Der Zutritt wird meist über ein elektronisches Schließsystem (Smart Lock oder Schlüsselsafe) mit zeitlich begrenztem Zugangscode ermöglicht.
Ausführliche Erklärung
Self-Service-Besichtigungen sollen den Aufwand für Makler reduzieren und Interessenten flexible, spontane Besichtigungstermine ermöglichen – ein Modell, das vor allem bei standardisierten Vermietungen und im hochpreisigen digitalen Maklergeschäft an Bedeutung gewinnt.
Praxisrelevante Aspekte für Makler:
- Technische Voraussetzung: Ein Smart Lock oder Schlüsselsafe mit zeitlich befristetem Einmalcode, oft in Kombination mit einer App, die den Zutritt protokolliert.
- Vorabidentifikation: Um Missbrauch zu vermeiden, verlangen seriöse Anbieter vorab eine Identitätsprüfung (z. B. Ausweiskopie, Zahlungsdaten oder Bonitätsauskunft) und eine Terminbuchung über ein Terminbuchungstool.
- Haftungsfragen: Der Makler bzw. Eigentümer bleibt für die Verkehrssicherheit der Immobilie verantwortlich (§ 823 BGB); besonders bei möblierten oder noch bewohnten Objekten ist eine sorgfältige Risikoabwägung nötig (Diebstahl- und Beschädigungsrisiko).
- Versicherungsschutz: Es empfiehlt sich zu prüfen, ob die Gebäude- bzw. Hausratversicherung unbegleitete Besichtigungen abdeckt.
- Datenschutz: Die Erfassung von Zutrittsprotokollen und Identitätsdaten der Interessenten unterliegt der DSGVO; eine transparente Information der Betroffenen ist erforderlich.
- Einsatzgebiete: Verbreitet vor allem bei Mietwohnungen in Ballungsräumen mit hoher Nachfrage sowie bei digital ausgerichteten Maklermodellen; bei Verkaufsobjekten seltener, da hier meist eine persönliche Beratung gewünscht ist.
- Kombinierbarkeit: Häufig ergänzt durch virtuelle Vorab-Besichtigungen (360°-Touren), sodass nur ernsthaft interessierte Kunden eine Self-Service-Besichtigung vor Ort erhalten.
Beispiel aus der Praxis
Ein digitaler Vermietungsanbieter lässt Interessenten eine Wohnung online buchen. Nach Identitätsprüfung und Bonitätscheck erhält der Interessent einen zeitlich begrenzten Zugangscode für den Schlüsselsafe an der Haustür und kann die Wohnung 30 Minuten lang alleine besichtigen, ohne dass ein Makler vor Ort ist.
Rechtsgrundlage
- § 823 BGB – Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Maklers für die Sicherheit der besichtigenden Person und des Objekts.
- Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der bei Buchung und Zutritt erhobenen personenbezogenen Daten.