Spundwand

Auch: Spundwandverbau · Stahlspundwand

Eine Spundwand ist eine Wand aus miteinander verzahnten Bohlen (meist Stahl), die in den Baugrund eingebracht wird, um Baugrubenränder zu sichern, Gebäude vor eindringendem Grundwasser zu schützen oder Gewässerböschungen zu befestigen.

Ausführliche Erklärung

Spundwände zählen neben Trägerbohlwänden und Bohrpfahlwänden zu den klassischen Baugrubenverbauten (siehe Verbau). Sie werden vor Aushubbeginn durch Rammen, Vibrieren oder Pressen in den Boden eingebracht und bilden eine durchgehende, meist auch wasserdichte Wand, weil die einzelnen Bohlen an ihren Kanten ineinandergreifen (Schloss-Verbindung).

Für Makler und Projektbeteiligte relevante Aspekte:

  • Einsatzgebiet: Spundwände werden vor allem bei hohem Grundwasserstand, beengten innerstädtischen Baustellen oder direkt angrenzender Nachbarbebauung eingesetzt, weil sie gleichzeitig Standsicherheit und Wasserhaltung gewährleisten.
  • Kostenfaktor: Der Einsatz von Spundwänden erhöht die Baukosten spürbar (Kostengruppe 300, insbesondere Unterkostengruppe 310 „Baugrube“ der DIN 276) und muss bei der Kalkulation von Bauprojekten mit schwierigem Baugrund frühzeitig berücksichtigt werden.
  • Rückbau oder Verbleib: Je nach Vereinbarung werden Spundwände nach Bauende wieder gezogen (temporärer Verbau) oder verbleiben dauerhaft im Boden, wenn sie zugleich als Kellerwandschutz dienen.
  • Lärm- und Erschütterungsschutz: Das Einbringen (insbesondere Rammen) kann erhebliche Lärm- und Erschütterungsimmissionen verursachen, weshalb in sensiblen Lagen häufig vibrationsarme Einbringverfahren gewählt werden.
  • Relevanz für den Immobilienverkauf: Ein Grundstück mit schwierigem Baugrund (hoher Grundwasserstand, Altlasten, beengte Nachbarbebauung) kann durch den notwendigen Spundwandverbau erheblich teurer zu bebauen sein – ein wichtiger Punkt bei der Wertermittlung unbebauter Grundstücke.

Beispiel aus der Praxis

Beim Neubau eines Mehrfamilienhauses in einer engen Innenstadtlage mit hohem Grundwasserspiegel wird vor dem Aushub der Baugrube eine Stahlspundwand gerammt, um sowohl die Standsicherheit der Baugrubenwände als auch die Trockenhaltung der Baugrube während der Bauzeit sicherzustellen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Ausführung und Bemessung richten sich nach technischen Regelwerken (u. a. DIN EN 12063 „Spundwandkonstruktionen“ sowie DIN 4124 „Baugruben und Gräben“), nicht nach eigenständigen Gesetzesnormen.

Verwandte Begriffe