Steigleitungsschaden

Auch: defekte Steigleitung

Ein Steigleitungsschaden ist ein Defekt an einer Steigleitung – einer vertikal durch mehrere Geschosse eines Gebäudes verlaufenden Versorgungsleitung für Trinkwasser, Abwasser oder Heizung. Häufigste Ursache ist Korrosion des Leitungsmaterials, die zu Undichtigkeiten und Wasserschäden in mehreren Etagen führen kann.

Ausführliche Erklärung

Steigleitungen (auch Steigstränge genannt) verbinden die zentrale Hausversorgung mit den einzelnen Geschossen und Wohnungen und sind meist in Schächten oder Installationswänden verlegt. Je nach Baujahr bestehen sie aus verschiedenen Materialien mit unterschiedlicher Lebensdauer:

  • Verzinkte Stahlrohre (häufig bis in die 1970er/1980er Jahre verbaut) korrodieren von innen, was zu Rostwasser, Querschnittsverengung und irgendwann zu Durchbrüchen führt. Die technische Lebensdauer wird meist mit 40 bis 50 Jahren angegeben.
  • Kupferrohre sind langlebiger, können aber bei ungünstiger Wasserchemie ebenfalls Lochfraßkorrosion aufweisen.
  • Kunststoffleitungen (neuere Bauten) sind korrosionsunanfällig, aber empfindlich gegenüber falscher Montage oder punktueller mechanischer Beschädigung.

Ein Steigleitungsschaden äußert sich durch feuchte Wände in mehreren übereinanderliegenden Geschossen entlang des Leitungsverlaufs, sichtbare Rostspuren an Revisionsöffnungen, Druckverlust in der Wasserversorgung oder plötzliche Wasseraustritte. Da Steigleitungen meist im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegen (soweit sie mehrere Einheiten versorgen), ist ihre Instandhaltung regelmäßig Sache der Gemeinschaft und nicht des einzelnen Sondereigentümers – ein wichtiger Punkt bei der Beratung von Eigentümern und Käufern von Eigentumswohnungen.

Bei Altbauten mit unsanierten Steigleitungen aus verzinktem Stahl ist mit erheblichem mittelfristigem Sanierungsbedarf zu rechnen. Vorsorglich lassen viele Eigentümergemeinschaften den Zustand über Endoskopie oder Materialproben prüfen, um eine geplante Sanierung (Rohrsanierung im Bestand oder kompletter Austausch) zu terminieren, bevor es zu Schadensfällen kommt. Für Makler ist relevant, ob eine Instandhaltungsrücklage für eine anstehende Steigleitungssanierung gebildet wurde, da diese Maßnahme kostenintensiv ist und alle Wohnungen entlang des Stranges betrifft.

Beispiel aus der Praxis

In einem Mehrfamilienhaus aus den 1960er Jahren zeigen sich in drei übereinanderliegenden Wohnungen feuchte Stellen an derselben Wand. Eine Untersuchung offenbart eine durchgerostete Steigleitung aus verzinktem Stahl im gemeinsamen Installationsschacht. Da die Leitung mehrere Einheiten versorgt, ist die Sanierung Sache der Eigentümergemeinschaft.

Rechtsgrundlage

  • § 536 BGB – Mietminderung bei Schäden, die die Wohnnutzung durch Wasseraustritt beeinträchtigen.
  • § 434 BGB – Sachmangel beim Kauf, wenn ein bekannter Steigleitungsschaden verschwiegen wird.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – regelt, dass im Gemeinschaftseigentum stehende Steigleitungen von der Eigentümergemeinschaft instand zu halten sind.

Verwandte Begriffe