Stellplatzablösung

Auch: Ablösung der Stellplatzpflicht · Stellplatzablösungsvertrag

Die Stellplatzablösung ist die vertragliche Ablösung der bauordnungsrechtlichen Pflicht, notwendige Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zu errichten, durch Zahlung eines Ablösebetrags an die Gemeinde.

Ausführliche Erklärung

Nach den Landesbauordnungen müssen Bauherren bei Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung eine bestimmte Anzahl notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge (und teils Fahrräder) auf dem eigenen Grundstück oder in zumutbarer Entfernung nachweisen. Lässt sich diese Stellplatzpflicht aus baulichen, wirtschaftlichen oder städtebaulichen Gründen nicht oder nicht vollständig erfüllen, kann die Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise die Gemeinde gestatten, die Herstellungspflicht durch Zahlung eines Ablösebetrags abzulösen. Grundlage ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Stellplatzablösungsvertrag) zwischen Bauherr und Gemeinde.

Die Höhe des Ablösebetrags richtet sich nach kommunalen Satzungen oder Richtlinien und variiert je nach Bundesland, Gemeinde und Lagezone erheblich – üblich sind Beträge im Bereich von mehreren Tausend Euro pro nicht hergestelltem Stellplatz. Die eingenommenen Mittel sind zweckgebunden für die Schaffung öffentlicher Parkmöglichkeiten oder den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu verwenden. Da Bauordnungsrecht Ländersache ist, unterscheiden sich sowohl die Rechtsgrundlage (z. B. in Bayern Art. 47 BayBO) als auch die konkreten Ablösesätze von Bundesland zu Bundesland und teils von Gemeinde zu Gemeinde. Für Bauträger und Investoren ist die Stellplatzablösung ein relevanter Kostenfaktor bei innerstädtischen Nachverdichtungsprojekten, bei denen eigene Stellplätze aus Platzgründen kaum realisierbar sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet in einer dicht bebauten Innenstadtlage ein Wohn- und Geschäftshaus, kann aber auf dem Grundstück nur die Hälfte der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze schaffen. Er schließt mit der Gemeinde einen Stellplatzablösungsvertrag und zahlt für die fehlenden Stellplätze einen Ablösebetrag, der in den kommunalen Parkraumausbau fließt.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen der Bundesländer – regeln die Stellplatzpflicht sowie die Möglichkeit ihrer Ablösung durch Zahlung; konkrete Vorschrift, Verfahren und Ablösebeträge sind länder- und teils gemeindespezifisch geregelt.

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