Stromdirektheizung
Auch: Elektroheizung · Nachtspeicherheizung
Eine Stromdirektheizung wandelt elektrische Energie unmittelbar (mit einem Wirkungsgrad von nahezu 1:1) in Wärme um, etwa über Heizstäbe, Infrarotpaneele oder Nachtspeicheröfen. Anders als eine Wärmepumpe nutzt sie keine Umgebungswärme, sondern erzeugt die Wärme direkt aus dem eingesetzten Strom – dadurch ist sie bei aktuellen Strompreisen vergleichsweise teuer im Betrieb.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Unterscheidung zwischen Stromdirektheizung und Wärmepumpe entscheidend, da sie erhebliche Auswirkungen auf Betriebskosten, GEG-Konformität und Marktattraktivität eines Objekts hat:
- Bauformen: Nachtspeicherheizungen (laden nachts günstigen Strom in Speichersteinen und geben die Wärme tagsüber ab), elektrische Fußbodenheizungen, Heizlüfter, Infrarotheizpaneele und elektrische Konvektoren.
- Effizienz vs. Wärmepumpe: Während eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom durch Nutzung von Umgebungswärme mehrere Kilowattstunden Wärme erzeugt (Jahresarbeitszahl 3–5), erzeugt eine Stromdirektheizung nur etwa eine Kilowattstunde Wärme je Kilowattstunde Strom. Bei gleichem Wärmebedarf sind die Betriebskosten entsprechend höher.
- GEG-Bewertung: Für Nachtspeicherheizungen gab es mit § 10a EnEV 2009 eine spezielle Austauschpflicht, die jedoch bereits 2013 wieder aufgehoben wurde und im heutigen GEG nicht fortbesteht – ein pauschales Nachtspeicherheizungsverbot existiert also nicht mehr. Bei einem (freiwilligen oder durch Defekt bedingten) Heizungstausch gilt für Stromdirektheizungen wie für alle anderen Heizarten die allgemeine GEG-Pflicht zum Umstieg auf ein System mit mindestens 65 % erneuerbarer Wärme, mit den üblichen gesetzlichen Ausnahmen (z. B. für Baudenkmäler).
- Marktrelevanz: Objekte mit reiner Stromdirektheizung gelten am Markt aufgrund der hohen Betriebskosten häufig als weniger attraktiv und werden bei der Wertermittlung mit einem Abschlag versehen, sofern kein günstiger Sondertarif oder eine PV-Eigenversorgung vorliegt.
- Praxisrelevanz: Bei Besichtigungen von Bestandswohnungen mit Nachtspeicheröfen sollte der Makler auf absehbaren Modernisierungsbedarf und die damit verbundenen Kosten hinweisen, da Käufer diesen Aspekt häufig unterschätzen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Eigentumswohnung aus den 1970er-Jahren wird mit Nachtspeicherheizung angeboten. Der Energieausweis weist einen entsprechend hohen Endenergiebedarf aus. Der Makler informiert den Käufer, dass mittelfristig ein Heizungstausch (z. B. auf eine Wärmepumpe) sinnvoll ist, um sowohl die Betriebskosten zu senken als auch die GEG-Vorgaben bei einem künftigen Austausch zu erfüllen.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – regelt Austauschpflichten und die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anforderung bei Heizungstausch, mit Ausnahmeregelungen für bestimmte Bestandsfälle.