Trockenmauer
Auch: Natursteinmauer ohne Mörtel · Trockensteinmauer
Eine Trockenmauer ist eine Mauer aus sorgfältig geschichteten Natursteinen, die ohne Mörtel oder sonstiges Bindemittel errichtet wird. Die Standsicherheit ergibt sich allein aus der Form und Lagerung der Steine, ihrer Verzahnung und dem Eigengewicht der Konstruktion.
Ausführliche Erklärung
Trockenmauern werden traditionell im Landschafts- und Gartenbau eingesetzt, etwa zur Terrassierung von Hanggrundstücken, als Beeteinfassung oder zur Böschungssicherung. Charakteristisch ist der schichtweise Aufbau aus unregelmäßig geformten Natursteinen, die so gesetzt werden, dass sich die Steine gegenseitig verkeilen und Fugen versetzt angeordnet sind. Anders als bei einer klassischen Stützmauer aus Beton oder vermörteltem Mauerwerk (siehe Stützmauer) fehlt eine starre Verbindung zwischen den Steinen, wodurch die Konstruktion elastisch auf Bodenbewegungen reagieren und Regenwasser durch die Fugen versickern kann – ein Vorteil hinsichtlich Entwässerung, aber auch eine konstruktive Grenze für die zulässige Höhe und Belastung.
Wegen der begrenzten Zugfestigkeit ohne Bindemittel sind Trockenmauern meist auf geringere Höhen und geböschte (leicht geneigte) Ausführungen beschränkt; bei höheren Geländesprüngen oder befahrbaren Flächen dahinter kommen in der Regel ingenieurmäßig bemessene Stützmauern zum Einsatz. Bauordnungsrechtlich gelten für Trockenmauern grundsätzlich dieselben Genehmigungsschwellen wie für andere Stützmauern und Einfriedungen; die konkrete Höhengrenze für die Verfahrensfreiheit richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstückseigentümer möchte einen leicht abschüssigen Garten terrassieren und lässt dafür zwei je 60 cm hohe Trockenmauern aus regionalem Bruchstein setzen, die die Beetflächen abstufen. Da beide Mauern deutlich unterhalb der in der Landesbauordnung genannten Genehmigungsschwelle liegen, ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen der Bundesländer regeln die Genehmigungspflicht von Stützmauern und damit auch von Trockenmauern in Abhängigkeit von deren Höhe.
- Spezielle Bemessungsnormen für Trockenmauerwerk existieren nicht; bei größeren Höhen wird auf ingenieurmäßig bemessene Stützkonstruktionen zurückgegriffen.