Video-Gegensprechanlage
Auch: Türsprechanlage · Videosprechanlage
Die Video-Gegensprechanlage kombiniert eine klassische Türsprechanlage mit einer Kamera an der Außenstation. Bewohner können vor dem Öffnen sehen und mit der Person am Eingang sprechen, die Wohnungstür oder Haustür wird per Knopfdruck aus der Wohnung elektrisch entriegelt.
Ausführliche Erklärung
Video-Gegensprechanlagen bestehen aus einer Außenstation (Kamera, Mikrofon, Lautsprecher, Klingeltaster, teils Beleuchtung) und einer oder mehreren Innenstationen (Monitor mit Sprechfunktion und Türöffner-Taste) je Wohnung. In Mehrfamilienhäusern ist die Außenstation meist am Hauseingang mit einem Klingeltableau für alle Wohnungen kombiniert.
Für Makler relevante Aspekte:
- Systemarten: Man unterscheidet klassische verdrahtete 2-Draht- oder Bus-Systeme (meist bei Neubauten und größeren Sanierungen) von funkbasierten bzw. IP-basierten Lösungen, die sich einfacher nachrüsten lassen und zunehmend Smartphone-Integration bieten (Anruf- und Bildübertragung aufs Handy auch außerhalb der Wohnung).
- Sicherheitsaspekt und Vermarktungsargument: Eine funktionierende Video-Gegensprechanlage erhöht das subjektive Sicherheitsgefühl, insbesondere bei alleinstehenden Mietern und Senioren, und wird in Exposés häufig als Ausstattungsmerkmal hervorgehoben.
- Datenschutz: Da die Kamera zwangsläufig auch den öffentlichen bzw. halböffentlichen Eingangsbereich erfasst, sind Anforderungen des Datenschutzes (DSGVO) zu beachten – insbesondere bei Aufzeichnungsfunktionen oder Speicherung von Bildmaterial, worüber Mieter und Besucher ggf. informiert werden müssen.
- Instandhaltung im Gemeinschaftseigentum: Bei Eigentumswohnungen zählt die zentrale Video-Gegensprechanlage in der Regel zum Gemeinschaftseigentum; Instandhaltung und Erneuerung sind Aufgabe der Eigentümergemeinschaft, während die einzelne Innenstation der Wohnung teils als Sondereigentum gilt – eine häufige Abgrenzungsfrage in der WEG-Praxis.
- Nachrüstbarkeit: Bei Altbauten ohne vorhandene Verkabelung kann eine funkbasierte Video-Gegensprechanlage deutlich kostengünstiger nachgerüstet werden als ein verdrahtetes System.
Beispiel aus der Praxis
In einem Mehrfamilienhaus wird die veraltete, rein akustische Gegensprechanlage durch eine moderne IP-basierte Video-Gegensprechanlage ersetzt, die auf das Smartphone der Bewohner weiterleitet. Dadurch können Mieter auch von unterwegs sehen, wer klingelt, und die Haustür bei Bedarf per App öffnen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage für das Bauteil selbst. Bei Aufzeichnungsfunktionen sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Schutz von Personen im erfassten Bildbereich zu beachten.