Vorsorgevollversicherung

Auch: Wert-1914-Vorsorgeversicherung · Vorsorge-Vollwertversicherung

Die Vorsorgevollversicherung ist ein Tarifmodell in der Wohngebäudeversicherung, bei dem der Versicherer die Versicherungssumme direkt aus der Wohnfläche des Gebäudes ableitet und im Gegenzug auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet. Sie ersetzt die traditionelle, für Kunden schwer nachvollziehbare Berechnung über den Versicherungswert 1914.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist dieses Tarifmodell relevant, weil es Käufern und Verkäufern eine verständlichere und risikoärmere Alternative zum klassischen Wert-1914-Modell bietet:

  • Funktionsweise: Statt eines fiktiven "Goldmark-1914-Werts" wird die Versicherungssumme direkt anhand der Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes und ggf. der Ausstattungsklasse (einfach, mittel, gehoben) kalkuliert. Dies ist für Verbraucher deutlich transparenter als die traditionelle Wert-1914-Berechnung.
  • Unterversicherungsverzicht als Kernmerkmal: Der Name "Vorsorge" bezieht sich darauf, dass der Versicherer im Schadenfall auf die anteilige Kürzung wegen Unterversicherung verzichtet, solange die Wohnfläche bei Vertragsabschluss korrekt angegeben wurde. Dies nimmt dem Versicherungsnehmer das Risiko ab, durch eine falsche Werteinschätzung im Schadenfall nur eine anteilige Entschädigung zu erhalten.
  • Abgrenzung zum reinen Wohnflächentarif: Während ein einfacher Wohnflächentarif (Wohnflächentarif) lediglich die Prämienberechnung nach Quadratmetern vornimmt, verbindet die Vorsorgevollversicherung dies zusätzlich mit der vertraglichen Zusicherung, dass keine Unterversicherung eingewendet wird – sie ist also die konsequente Weiterentwicklung des Wohnflächenmodells hin zu einer echten Vollversicherung.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Beratung von Käufern älterer Immobilien mit bestehenden Wert-1914-Verträgen kann der Hinweis auf eine mögliche Umstellung auf eine Vorsorgevollversicherung sinnvoll sein, insbesondere wenn Zweifel an der korrekten historischen Werteinschätzung bestehen oder das Gebäude seither erweitert wurde.
  • Voraussetzung korrekter Angaben: Der Unterversicherungsverzicht gilt nur, solange die bei Vertragsabschluss gemachten Angaben zur Wohnfläche zutreffend waren. Bei nachträglichen Anbauten oder Ausbauten muss der Versicherer informiert werden, damit der Verzicht bestehen bleibt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer erwirbt ein Einfamilienhaus mit 180 m² Wohnfläche und schließt eine Vorsorgevollversicherung ab, bei der die Versicherungssumme direkt aus der Wohnfläche berechnet wird. Nach einem Wasserschaden mit Gesamtkosten von 60.000 Euro zahlt der Versicherer den vollen Betrag, ohne die Angemessenheit der ursprünglichen Werteinschätzung zu prüfen – der vereinbarte Unterversicherungsverzicht greift.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; die Vorsorgevollversicherung ist ein branchenübliches, vertraglich vereinbartes Tarifmodell, dessen Bedingungen sich aus den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) des jeweiligen Versicherers ergeben.

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