Abbruch
Auch: Gebäudeabbruch · Abriss
Der Abbruch ist der vollständige oder teilweise Rückbau eines Gebäudes oder einer sonstigen baulichen Anlage. Er ist häufig der erste Schritt einer Projektentwicklung, wenn ein Grundstück für einen Neubau freigemacht werden soll, und unterliegt bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Ausführliche Erklärung
Ein Abbruch kann verschiedene Auslöser haben: den Bauzustand eines Gebäudes (Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung), städtebauliche Neuplanungen, den Wunsch nach einer höheren baulichen Ausnutzung des Grundstücks oder behördliche Anordnungen bei einsturzgefährdeten oder gesundheitsschädlichen Bauten. Da der Bauabbruch in die Kompetenz der Länder fällt, richten sich die konkreten Anforderungen nach der jeweiligen Landesbauordnung; üblich ist entweder eine Genehmigungspflicht oder zumindest eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, insbesondere bei größeren oder in bebauter Umgebung stehenden Gebäuden. Bei kleineren, freistehenden Nebengebäuden kann der Abbruch je nach Bundesland verfahrensfrei sein.
Vor dem eigentlichen Abbruch steht meist eine Entkernung, bei der Schadstoffe (z. B. Asbest, PAK-haltige Materialien), technische Anlagen und wiederverwertbare Bauteile entfernt werden; anschließend erfolgt der maschinelle Rückbau der Bausubstanz. Wichtige Faktoren für die Kosten und den Ablauf sind unter anderem die Statik des Nachbargebäudes bei Reihen- oder Doppelhäusern, denkmalschutzrechtliche Belange, mögliche Altlasten im Baugrund sowie die vorgeschriebene fachgerechte Entsorgung und Trennung der Abbruchmaterialien. Für Projektentwickler ist der Abbruch ein eigener Kostenblock, der bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Neubauprojekts von Anfang an einzuplanen ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Projektentwickler erwirbt ein Grundstück mit einem stark sanierungsbedürftigen Altbau, um dort einen Neubau mit mehr Wohneinheiten zu errichten. Vor Baubeginn beantragt er bei der Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung für den Abbruch des Bestandsgebäudes, lässt zunächst Schadstoffe entfernen und das Gebäude anschließend zurückbauen.
Rechtsgrundlage
Der Abbruch unterliegt den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung, die Genehmigungs- oder Anzeigepflichten sowie Ausnahmen für verfahrensfreie Vorhaben regeln. Bundeseinheitliche Regelungen bestehen nicht; ergänzend können denkmalschutz-, abfall- und immissionsschutzrechtliche Vorschriften einschlägig sein.