Aktivhaus
Auch: Aktiv-Haus · Plusenergiehaus-Konzept
Das Aktivhaus ist eine Weiterentwicklung von Passivhaus und Effizienzhaus: Durch eine sehr gute Gebäudehülle, Solarthermie, Photovoltaik und intelligente Haustechnik erzeugt das Gebäude im Jahresmittel einen Energieüberschuss. Der Begriff geht auf ein von Architekten und Ingenieuren (u. a. Werner Sobek) entwickeltes Baukonzept zurück und ist keine gesetzlich geschützte Förderkategorie.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Aktivhaus vor allem als Vermarktungsargument im Neubau- und Premiumsegment relevant. Kernmerkmale, die in der Objektbeschreibung genannt werden sollten:
- Energiebilanz: Das Haus produziert übers Jahr mehr Energie (meist über Photovoltaik und Solarthermie kombiniert mit Wärmepumpe) als es selbst verbraucht – der Überschuss wird ins Netz eingespeist oder gespeichert.
- Abgrenzung: Das KfW-Effizienzhaus Plus ist die geförderte, normierte Variante desselben Prinzips mit klar definierten Kennwerten; „Aktivhaus" ist der ältere, nicht amtlich standardisierte Oberbegriff für dasselbe Konzept.
- Bauliche Voraussetzungen: Kompakte Gebäudeform, sehr hoher Dämmstandard, Dreifachverglasung, Luftdichtheit, oft Süd-/Westausrichtung des Dachs für die PV-Anlage, Batteriespeicher und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
- Wirtschaftlichkeit: Höhere Baukosten (ca. 5–15 % gegenüber Standardneubau) stehen niedrigen bis negativen Energiekosten gegenüber; für Käufer ist die Amortisationsrechnung ein zentrales Beratungsthema.
- Nachweispflicht bei Verkauf: Ein Energieausweis ist wie bei jedem Gebäude Pflicht; bei Aktivhäusern liegt die Energieeffizienzklasse in aller Regel bei A+ oder A.
Da der Begriff nicht gesetzlich geschützt ist, sollte der Makler im Exposé konkrete Kennzahlen (Jahresprimärenergiebedarf, PV-Leistung, Speicherkapazität) statt bloßer Werbebegriffe nennen, um Irreführung zu vermeiden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger bietet ein neu errichtetes Einfamilienhaus als „Aktivhaus" an: Dachintegrierte PV-Anlage mit 12 kWp, Batteriespeicher, Sole-Wasser-Wärmepumpe und kontrollierte Lüftung führen dazu, dass das Haus rechnerisch einen Energieüberschuss von 1.200 kWh pro Jahr erzielt, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Rechtsgrundlage
Es gibt keine eigenständige gesetzliche Definition des „Aktivhauses". Relevant sind die allgemeinen energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an Neubauten sowie die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf (§ 80 GEG).