Energieeffizienzklasse A+

Auch: Effizienzklasse A+ · Effizienzklasse A

Energieeffizienzklasse A+ ist die beste von neun Effizienzklassen (A+ bis H), die seit Mai 2021 verpflichtend auf jedem deutschen Energieausweis angegeben werden. Sie kennzeichnet Gebäude mit einem Endenergiebedarf von unter 30 kWh/(m²·a) – typischerweise Passivhäuser oder Effizienzhäuser mit sehr geringem Heizwärmebedarf.

Ausführliche Erklärung

Die Effizienzklassen wurden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeführt, um Käufern und Mietern eine auf einen Blick verständliche Einordnung der energetischen Qualität zu ermöglichen – ähnlich dem Label bei Haushaltsgeräten. Grundlage ist der Endenergiebedarf (Bedarfsausweis) bzw. -verbrauch (Verbrauchsausweis) in kWh pro Quadratmeter beheizter Fläche und Jahr.

Für Makler relevant:

  • Klasse A+ (< 30 kWh/(m²·a)) wird nahezu ausschließlich von Neubauten mit Passivhaus- oder KfW-Effizienzhaus-40-Standard, oft in Kombination mit Wärmepumpe und Photovoltaik, erreicht.
  • Starkes Vermarktungsargument: Objekte in A+ erzielen am Markt regelmäßig einen Preisaufschlag und kürzere Vermarktungszeiten, da niedrige Nebenkosten und hoher Wohnkomfort garantiert sind.
  • Pflichtangabe in Anzeigen (§ 87 GEG): Die Effizienzklasse muss bereits im Exposé und in Online-Anzeigen genannt werden.
  • Käufer sollten wissen, dass die Klasse allein keine Garantie für tatsächliche Verbrauchskosten ist – individuelles Nutzerverhalten kann abweichen, besonders beim Verbrauchsausweis.

Beispiel aus der Praxis

Ein neu gebautes Einfamilienhaus mit Wärmepumpe, kontrollierter Wohnraumlüftung und sehr guter Dämmung erreicht einen Endenergiebedarf von 24 kWh/(m²·a) und wird damit in die Effizienzklasse A+ eingestuft. Der Makler hebt dies im Exposé als zentrales Verkaufsargument hervor.

Rechtsgrundlage

  • § 86 GEG – Einteilung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis.
  • Anlage 10 GEG – Konkrete Bandbreiten (kWh/(m²·a)) je Effizienzklasse.

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