Energieeffizienzklasse B
Auch: Effizienzklasse B
Energieeffizienzklasse B kennzeichnet Gebäude mit einem Endenergiebedarf von 50 bis unter 75 kWh/(m²·a). Sie steht für einen sehr guten energetischen Standard, wie er bei modernen KfW-Effizienzhäusern oder umfassend sanierten Bestandsgebäuden erreicht wird.
Ausführliche Erklärung
Klasse B liegt direkt unterhalb der Bestklasse A+ und wird häufig von Neubauten nach aktuellem GEG-Neubaustandard oder von Bestandsimmobilien nach einer umfassenden energetischen Kernsanierung (Dämmung, neue Fenster, effiziente Heizung, oft Wärmepumpe) erreicht.
Für Makler relevant:
- Marktwert: Klasse B gilt bei Käufern als "sehr gut" und wird häufig mit KfW-Effizienzhaus-55 oder -70 Standard in Verbindung gebracht – ein solides Verkaufsargument, auch wenn es nicht die Spitzenklasse A+ erreicht.
- Anschlussfähigkeit an Förderprogramme: Objekte, die durch Sanierung in Klasse B eingestuft werden, kommen häufig für KfW-Förderkredite mit Tilgungszuschuss in Betracht.
- Pflichtangabe in Immobilienanzeigen gemäß § 87 GEG, wie bei allen Klassen.
- Bei Bestandsimmobilien mit Klasse B lohnt sich für den Makler der Hinweis auf durchgeführte Sanierungsmaßnahmen (Nachweis über Rechnungen, KfW-Bescheinigung), da dies Vertrauen bei Interessenten schafft.
Beispiel aus der Praxis
Ein 2015 errichtetes Reihenhaus mit Gasbrennwertheizung, guter Dämmung und Solarthermie erreicht einen Endenergiebedarf von 62 kWh/(m²·a) und wird damit in Klasse B eingestuft – ein überzeugendes Argument im Exposé gegenüber älteren Vergleichsobjekten.
Rechtsgrundlage
- § 86 GEG – Einteilung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis.
- Anlage 10 GEG – Konkrete Bandbreiten (kWh/(m²·a)) je Effizienzklasse.