Anfangstilgungssatz
Auch: Anfangstilgung · Anfängliche Tilgung
Der Anfangstilgungssatz gibt an, welcher Anteil der ursprünglichen Darlehenssumme im ersten vollen Jahr eines Annuitätendarlehens getilgt wird – üblicherweise ausgedrückt in Prozent pro Jahr, zusätzlich zum vereinbarten Sollzins.
Ausführliche Erklärung
Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Gesamtrate (Annuität) über die Zinsbindungsfrist konstant, während sich das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil verschiebt: Mit fortschreitender Tilgung sinkt die Restschuld, wodurch der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Der Anfangstilgungssatz beschreibt genau den Tilgungsanteil zu Beginn der Laufzeit – also den Zeitpunkt, an dem die Zinslast am höchsten und der Tilgungseffekt am geringsten ist.
Praxisrelevanz für den Makler:
- Ratenberechnung: Die Jahresrate ergibt sich näherungsweise aus Sollzinssatz plus Anfangstilgungssatz, multipliziert mit der Darlehenssumme (z. B. 3 % Zins + 2 % Anfangstilgung = 5 % Jahresrate).
- Einfluss auf Laufzeit: Ein höherer Anfangstilgungssatz verkürzt die Gesamtlaufzeit erheblich, da die Restschuld schneller sinkt – bei niedrigem Zinsniveau empfehlen Berater häufig 2–3 % oder mehr statt der historisch üblichen 1 %.
- Anschlussfinanzierung: Bei niedriger Anfangstilgung verbleibt nach Ende der Zinsbindung eine hohe Restschuld, was bei der Anschlussfinanzierung zu einem höheren Zinsänderungsrisiko führt – ein Aspekt, den Makler bei der Finanzierungsberatung von Käufern ansprechen sollten (auch wenn die konkrete Beratung Sache der Bank/des Finanzierungsberaters ist).
- Marktüblichkeit: In Niedrigzinsphasen wird häufig ein Anfangstilgungssatz von 2–3 % empfohlen, um trotz niedriger Zinsen eine spürbare Entschuldung zu erreichen; bei höheren Zinsen sinkt die vom Haushalt tragbare Tilgungsrate oft, was die Laufzeit verlängert.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer nimmt ein Annuitätendarlehen über 300.000 Euro mit 3,5 % Sollzins und 2 % Anfangstilgung auf. Die Jahresrate beträgt somit rund 16.500 Euro (5,5 % von 300.000 Euro), aufgeteilt auf zunächst ca. 10.500 Euro Zinsen und 6.000 Euro Tilgung im ersten Jahr. Mit sinkender Restschuld verschiebt sich dieses Verhältnis Jahr für Jahr zugunsten der Tilgung.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Anfangstilgungssatz ist eine vertraglich zwischen Kreditinstitut und Darlehensnehmer vereinbarte Kennzahl im Rahmen des Darlehensvertrags (§§ 488 ff. BGB) und unterliegt den allgemeinen Informationspflichten der Preisangabenverordnung (PAngV) im Rahmen der Effektivzinsangabe.