Ankleidezimmer

Auch: Walk-in-Closet · Ankleide

Ein Ankleidezimmer ist ein eigenständiger, begehbarer Raum zur Aufbewahrung und Präsentation von Kleidung, Schuhen und Accessoires. Es liegt üblicherweise direkt neben oder in unmittelbarer Nähe des Schlafzimmers und wird häufig auch als „Walk-in-Closet" bezeichnet.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Ankleidezimmer vor allem als hochwertiges Ausstattungsmerkmal im gehobenen Wohnsegment relevant:

  • Abgrenzung zum Abstellraum: Anders als ein reiner Abstellraum ist ein Ankleidezimmer speziell für Kleidung konzipiert, häufig mit fest eingebauten Schrank- und Regalsystemen, Kleiderstangen, Schubladen und teils zusätzlicher Beleuchtung oder einem Spiegel ausgestattet.
  • Lage im Grundriss: In modernen Grundrissen wird das Ankleidezimmer meist als Durchgangsraum zwischen Schlafzimmer und Ensuite-Bad angeordnet, seltener als eigenständiger, separat erschlossener Raum.
  • Flächenanrechnung: Ein vollwertig nutzbares, beheiztes Ankleidezimmer wird nach der Wohnflächenverordnung in der Regel vollständig zur Wohnfläche gerechnet, sofern es die üblichen Anforderungen an Raumhöhe und Belichtung erfüllt; fehlt ein eigenes Fenster, kann dies je nach Bauordnung und Nutzungsart Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit als Aufenthaltsraum haben, für die reine Nutzung als Ankleide ist ein Fenster jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Nachrüstung im Bestand: In Bestandsimmobilien entstehen Ankleidezimmer häufig durch Umnutzung eines kleineren Neben- oder Kinderzimmers, was bauordnungsrechtlich in der Regel unproblematisch ist, da keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im engeren Sinne vorliegt.
  • Vermarktungsrelevanz: Im Exposé wird ein Ankleidezimmer als Komfort- und Wertsteigerungsmerkmal hervorgehoben, insbesondere bei größeren Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern im gehobenen Preissegment.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Umgestaltung einer großzügigen Altbauwohnung wird ein bislang als Arbeitszimmer genutzter Nebenraum neben dem Schlafzimmer in ein Ankleidezimmer mit maßgefertigten Einbauschränken umgewandelt, wodurch die Wohnung im Exposé als „Schlafzimmer mit eigenem Ankleidezimmer und Ensuite-Bad" beworben werden kann.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Anrechnung zur Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung; bauordnungsrechtliche Anforderungen an Aufenthaltsräume (Belichtung, Raumhöhe) gelten nur, sofern der Raum als eigenständiger Aufenthaltsraum genutzt bzw. genehmigt werden soll.

Verwandte Begriffe