Anliegergrundstück

Auch: Anlieger · Anrainergrundstück

Ein Anliegergrundstück ist ein Grundstück, das direkt an eine öffentliche Straße, einen Weg oder ein Gewässer angrenzt. Der Eigentümer eines solchen Grundstücks wird als Anlieger bezeichnet und hat besondere Rechte (z. B. Zufahrt) und Pflichten (z. B. Kostenbeteiligung, Verkehrssicherung).

Ausführliche Erklärung

Die Anliegereigenschaft ist rechtlich und praktisch mit mehreren Konsequenzen verbunden, die für Makler bei der Beschreibung und Bewertung eines Grundstücks relevant sind:

  • Zufahrtsrecht: Anlieger haben grundsätzlich das Recht auf eine Zufahrt zu ihrem Grundstück von der angrenzenden öffentlichen Straße (sogenanntes Anliegergebrauchsrecht), das jedoch im Einzelfall durch straßenrechtliche Vorgaben (z. B. Einmündungsverbote, Sichtdreiecke) eingeschränkt sein kann.
  • Kostenbeteiligung: Anlieger werden zu Erschließungs- und ggf. Straßenausbaubeiträgen herangezogen, wenn die angrenzende Straße erstmalig hergestellt oder ausgebaut wird (siehe Anliegerbeitrag).
  • Verkehrssicherungspflichten: In vielen Kommunen sind Anlieger per Satzung verpflichtet, den angrenzenden Gehweg zu reinigen und im Winter zu räumen und zu streuen (Räum- und Streupflicht), auch wenn der Gehweg selbst öffentliches Eigentum ist.
  • Grenzbebauung: Bei der Bebauung von Anliegergrundstücken sind Abstandsflächen zur Straße sowie ggf. Anbauverbote oder -beschränkungen (z. B. entlang von Bundes- oder Landstraßen nach den Straßengesetzen) zu beachten.
  • Wertaspekt: Die Lage als Anliegergrundstück an einer verkehrsberuhigten Wohnstraße wirkt sich meist wertsteigernd aus, während die Anliegerlage an einer stark befahrenen Durchgangsstraße eher wertmindernd wirken kann (Lärm, Abgase, eingeschränkte Sichtachsen).

Bei der Objektbeschreibung sollte der Makler stets klarstellen, an welche Art von Erschließungsanlage das Grundstück angrenzt (asphaltierte Gemeindestraße, unbefestigter Weg, Bundesstraße), da dies sowohl die Erschließungssituation als auch etwaige künftige Beitragspflichten und Lärmimmissionen beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhausgrundstück grenzt unmittelbar an eine ruhige Anliegerstraße in einem Wohngebiet. Der Eigentümer ist Anlieger dieser Straße, muss im Winter den Gehweg vor seinem Grundstück räumen und wurde bei der letztmaligen Sanierung der Straße mit einem Ausbaubeitrag von 4.500 Euro beteiligt.

Rechtsgrundlage

§§ 127 ff. BauGB – Erschließungsbeitragspflicht der Anlieger. Straßen- und Wegegesetze der Länder – Regelungen zum Anliegergebrauch, Zufahrtsrechten und ggf. Räum- und Streupflichten (häufig konkretisiert durch kommunale Satzungen).

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