Automatisierte Preisänderungsbenachrichtigung

Auch: Preisalarm · Price-Drop-Benachrichtigung

Bei der automatisierten Preisänderungsbenachrichtigung erhalten Interessenten, die ein bestimmtes Objekt gemerkt oder abonniert haben, automatisch eine E-Mail oder Push-Nachricht, sobald der Makler den Angebotspreis dieses Objekts anpasst.

Ausführliche Erklärung

Preisanpassungen gehören zum normalen Vermarktungsprozess: Reagiert ein Objekt nicht ausreichend auf Nachfrage, wird der Preis oft nach einigen Wochen gesenkt. Interessenten, die sich das Objekt bereits gemerkt, aber wegen des Preises nicht weiterverfolgt hatten, verpassen diese Änderung häufig, wenn sie nicht aktiv erneut suchen. Die automatisierte Preisänderungsbenachrichtigung schließt diese Lücke, indem das CRM oder Portal beobachtete Objekte überwacht und bei jeder Preisänderung automatisch eine Benachrichtigung an alle Interessenten mit hinterlegtem Merkzettel oder Suchauftrag versendet.

Für den Makler ergeben sich daraus mehrere Vorteile:

  • Reaktivierung "kalter" Leads: Interessenten, die aus Preisgründen abgesprungen waren, werden automatisch reaktiviert, ohne dass der Makler manuell nachfassen muss.
  • Beschleunigter Verkauf: Gerade bei Preissenkungen ist schnelle Reaktion entscheidend, da Interesse häufig kurzfristig steigt.
  • Transparenzwirkung: Regelmäßige, automatische Kommunikation stärkt das Vertrauen in die Aktualität der Maklerdienstleistung.

Rechtlich ist zu beachten, dass eine solche automatische Benachrichtigung per E-Mail nur mit wirksamer Einwilligung des Empfängers (Double-Opt-in) oder im Rahmen der engen Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG versendet werden darf, um keine unzulässige Werbung im Sinne des Wettbewerbsrechts darzustellen. Die zugrunde liegende Datenverarbeitung benötigt zudem eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.

Beispiel aus der Praxis

Ein Interessent merkt sich ein Reihenhaus auf dem Immobilienportal des Maklers vor, verwirft es aber wegen des Preises. Zwei Monate später senkt der Makler den Angebotspreis um 15.000 Euro. Der Interessent erhält automatisch eine E-Mail mit der neuen Preisangabe und meldet sich noch am selben Tag für eine Besichtigung.

Rechtsgrundlage

  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die zugrunde liegende Verarbeitung der Kontaktdaten.
  • § 7 UWG – Grenzen zulässiger Werbekommunikation per E-Mail; erfordert grundsätzlich Einwilligung oder Bestandskundenausnahme.

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