Automatisierte Interessenten-Segmentierung

Auch: Zielgruppensegmentierung · Lead-Segmentierung

Die automatisierte Interessenten-Segmentierung sortiert Kontakte im CRM eigenständig nach hinterlegten Kriterien – etwa gewünschte Lage, Budget, Objekttyp, Kaufabsicht oder bisheriges Klickverhalten – in unterschiedliche Gruppen, damit passende Objekte und Kommunikation gezielt zugeordnet werden können.

Ausführliche Erklärung

Während bei kleinen Kontaktlisten eine manuelle Einteilung noch praktikabel ist, wird sie bei wachsendem Interessentenstamm schnell unübersichtlich. Moderne Maklersoftware automatisiert diesen Schritt: Anhand von Suchprofildaten (Preisrahmen, Zimmerzahl, Lage), demografischen Angaben, Interaktionsverhalten (welche Exposés wurden geöffnet, wie oft) oder Finanzierungsstatus werden Kontakte automatisch Segmenten wie "kurzfristig kaufbereit", "Erstinformation", "Investoren" oder "nur Neugier" zugeordnet.

Relevanz für den Makler:

  • Passgenaue Objektvorschläge: Neue Angebote werden automatisch nur an Segmente versendet, deren Suchprofil tatsächlich passt (siehe Objekt-Alert), was die Kontaktqualität erhöht und Streuverluste reduziert.
  • Priorisierung im Vertrieb: Segmente mit hoher Kaufwahrscheinlichkeit (oft kombiniert mit Lead-Scoring) werden bevorzugt vom Makler persönlich kontaktiert, während "kalte" Kontakte automatisiert per Newsletter gepflegt werden.
  • Ressourceneffizienz: Zeitaufwendige manuelle Sichtung großer Interessentenlisten entfällt.
  • Datenschutz: Da die Segmentierung auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruht, ist eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich (i. d. R. Vertragsanbahnung nach lit. b oder berechtigtes Interesse nach lit. f). Erfolgt die Segmentierung rein automatisiert und hat sie rechtliche Wirkung oder beeinträchtigt den Betroffenen erheblich, ist zusätzlich Art. 22 DSGVO zu prüfen; in der reinen Marketingsegmentierung ohne Rechtsfolge ist dies in der Regel nicht einschlägig.

Beispiel aus der Praxis

Ein Interessent trägt in ein Kontaktformular ein Budget von 400.000 Euro und die Suche nach einer 3-Zimmer-Wohnung ein. Das CRM ordnet ihn automatisch dem Segment "Kaufinteressent 350-450 Tsd. Euro" zu und schickt ihm künftig nur passende neue Angebote, während ein anderer Kontakt ohne konkretes Budget im Segment "unverbindliche Anfrage" landet und seltener kontaktiert wird.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 DSGVO – Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt eine Rechtsgrundlage (Vertragsanbahnung oder berechtigtes Interesse). Bei rein automatisierter Segmentierung mit Rechtswirkung für den Betroffenen wäre zusätzlich Art. 22 DSGVO zu prüfen.

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