Badezimmer

Auch: Bad · Sanitärraum

Das Badezimmer ist der Sanitärraum einer Wohnung, der mindestens eine Bade- oder Duschmöglichkeit sowie ein Waschbecken enthält und häufig auch das WC einschließt. Anzahl, Größe und Ausstattungsniveau der Bäder zählen zu den wichtigsten wertbildenden Merkmalen einer Immobilie.

Ausführliche Erklärung

Landesbauordnungen verlangen für Wohnungen in der Regel einen fensterlosen oder belüfteten Sanitärraum mit Bad und WC als notwendigen Bestandteil eines vollwertigen Wohnraums; die konkrete Anzahl und Ausstattung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern richtet sich nach Marktüblichkeit und Baujahr. In der Wertermittlung und im Exposé wird zwischen einfacher, mittlerer und gehobener Ausstattung unterschieden (Fliesenqualität, Armaturen, Fußbodenheizung, bodengleiche Dusche, Tageslicht), da diese Kriterien den erzielbaren Kauf- oder Mietpreis maßgeblich beeinflussen.

Bei älteren Bestandsimmobilien ist häufig nur ein Bad vorhanden, während moderne Grundrisse und Neubauten zunehmend ein Gäste-WC sowie ein zweites Bad (z. B. im Elternschlafzimmer) vorsehen. Auch die barrierefreie Gestaltung des Bades (bodengleiche Dusche, ausreichende Bewegungsflächen) gewinnt mit zunehmendem Alter der Bewohner an Bedeutung und wird bei Modernisierungen häufig gezielt nachgerüstet.

Beispiel aus der Praxis

Eine Bestandswohnung aus den 1980er-Jahren verfügt nur über ein Bad mit Wanne, aber ohne separate Dusche. Bei der Wertermittlung berücksichtigt der Gutachter, dass vergleichbare, modernisierte Wohnungen mit zwei Bädern und bodengleicher Dusche am Markt einen höheren Quadratmeterpreis erzielen, und schlägt einen entsprechenden Abschlag vor.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundesrechtliche Regelung; Mindestanforderungen an Sanitärräume ergeben sich aus den Landesbauordnungen im Rahmen der Anforderungen an Aufenthaltsräume und die Wohnungshygiene.

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