Ballonrahmenbau

Auch: Balloon-Frame-Bauweise · Ballonrahmenbauweise

Der Ballonrahmenbau ist eine Holzskelettbauweise, bei der die tragenden Wandstiele als durchgehende, geschosshohe bis geschossübergreifende Hölzer ausgeführt werden. Die Geschossdecken werden seitlich an diese Stiele angehängt, statt die Stiele je Geschoss neu aufzusetzen. Die Bauweise stammt aus dem 19. Jahrhundert in Nordamerika und gilt als Vorläufer moderner Holzrahmenbausysteme.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist der Ballonrahmenbau vor allem bei älteren Bestandsimmobilien im Ausland (USA, Kanada) oder bei denkmalgeschützten Sonderbauten relevant, kommt in Deutschland aber nur vereinzelt vor. Kennzeichnend ist die durchgehende Führung der vertikalen Stiele von der Fundamentschwelle bis zur Dachkonstruktion über mehrere Geschosse hinweg, wodurch auf horizontale Riegel je Stockwerk verzichtet wird. Die Deckenbalken werden über Ausklinkungen, Kerben oder aufgenagelte Leisten (sogenannte Ribbon Boards) seitlich an die Stiele angeschlagen.

Praxisrelevant sind zwei Punkte:

  • Brandschutz: Die durchgehenden Hohlräume zwischen den Stielen wirken wie Kamine und begünstigen im Brandfall eine schnelle vertikale Rauch- und Feuerausbreitung zwischen den Geschossen, sofern keine Brandsperren (Fire Blocking) eingebaut wurden. Dies ist ein zentraler Unterschied zum moderneren Plattformrahmenbau (Platform Framing), bei dem jedes Geschoss auf einer eigenen Deckenplattform aufgesetzt und dadurch feuertechnisch getrennt wird.
  • Bauzustand und Statik: Bei Bestandsobjekten in Ballonrahmenbauweise sollte der Makler auf mögliche Schwächungen der durchgehenden Stiele durch nachträgliche Durchbrüche, Feuchteschäden oder Schädlingsbefall hinweisen und eine bauphysikalische Prüfung empfehlen.

In Deutschland dominiert historisch der Fachwerkbau bzw. moderner der Holzrahmen- und Holzständerbau nach dem Plattformprinzip; der klassische Ballonrahmenbau ist hierzulande eine Rarität und taucht meist nur in Fachliteratur oder bei importierten Bausystemen auf.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler vermittelt ein aus den 1920er-Jahren stammendes, in den USA errichtetes und später nach Deutschland versetztes Holzhaus. Der Gutachter weist im Exposé darauf hin, dass es sich um Ballonrahmenbau handelt und aus brandschutztechnischer Sicht eine Nachrüstung mit Brandsperren in den Wandhohlräumen empfohlen wird.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bauordnungsrechtlich gelten für Holzbauten die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen und des Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1 mit Nationalem Anhang; Bemessung von Holzbauwerken) sowie brandschutzrechtliche Vorgaben der jeweiligen Bauordnung. Die frühere DIN 1052 wurde zum 1. Juli 2012 bundesweit durch den Eurocode 5 abgelöst.

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