Bauablaufplan

Auch: Bauzeitenplan · Terminplan Bauausführung

Der Bauablaufplan legt fest, in welcher Reihenfolge und zu welchen Terminen die einzelnen Bauabschnitte und Gewerke eines Bauvorhabens ausgeführt werden. Er bildet Baubeginn, Zwischentermine und den geplanten Fertigstellungstermin sowie die Abhängigkeiten der Gewerke untereinander ab.

Ausführliche Erklärung

Ein Bauvorhaben besteht aus einer Vielzahl aufeinander aufbauender oder parallel laufender Arbeitsschritte verschiedener Gewerke – vom Erdaushub über Rohbau, Dach und Fassade bis zum Innenausbau und der technischen Gebäudeausrüstung. Der Bauablaufplan (häufig als Balken- oder Netzplan dargestellt) ordnet diese Schritte zeitlich und macht Abhängigkeiten sichtbar: Bestimmte Gewerke können erst beginnen, wenn vorgelagerte Arbeiten abgeschlossen sind, andere lassen sich parallelisieren, um die Bauzeit zu verkürzen. Für Bauherren, Generalunternehmer und ausführende Firmen ist der Bauablaufplan das zentrale Steuerungsinstrument, um Kapazitäten, Materiallieferungen und Zwischenabnahmen zu koordinieren und den Fertigstellungstermin realistisch zu planen.

Bei VOB-Verträgen ist die Bauzeit üblicherweise vertraglich über Ausführungsfristen (Beginn, Zwischen- und Endfristen) nach § 5 VOB/B geregelt; der Bauablaufplan konkretisiert diese vertraglichen Fristen in der praktischen Bauüberwachung. Verzögerungen einzelner Gewerke – etwa durch Witterung, Materialengpässe oder Nachtragsleistungen – erfordern eine laufende Fortschreibung des Bauablaufplans; erhebliche Verschiebungen können, je nach Vertragsgestaltung, Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Vertragsstrafen auslösen. Bei Bauträgerverträgen mit Verbrauchern ist der voraussichtliche Fertigstellungstermin zudem regelmäßig Bestandteil des notariellen Vertrags und damit für den Erwerber von unmittelbarer rechtlicher Bedeutung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger erstellt für ein Mehrfamilienhaus einen Bauablaufplan, der den Rohbau für die Monate März bis Juli, die Dach- und Fassadenarbeiten für August und September und den Innenausbau der einzelnen Gewerke von Oktober bis Dezember vorsieht. Verzögert sich der Rohbau witterungsbedingt um vier Wochen, muss der gesamte nachfolgende Bauablaufplan entsprechend angepasst werden.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung des Bauablaufplans als solchem. Bei VOB-Verträgen bildet § 5 VOB/B (Ausführungsfristen) den vertragsrechtlichen Rahmen, den der Bauablaufplan in der Praxis umsetzt.

Verwandte Begriffe