Bestandsentwicklung

Auch: Bestandsimmobilienentwicklung

Bestandsentwicklung bezeichnet die Projektentwicklung an bereits vorhandenen Gebäuden – etwa durch Sanierung, Umnutzung, Aufstockung, Anbau oder Nachverdichtung – im Gegensatz zur Neubauentwicklung auf unbebauten oder brachliegenden Grundstücken.

Ausführliche Erklärung

Während die klassische Projektentwicklung häufig auf der Neuerrichtung von Gebäuden auf unbebautem oder freigeräumtem Land liegt, setzt die Bestandsentwicklung am vorhandenen Gebäudebestand an. Typische Strategien sind die energetische und technische Modernisierung veralteter Bausubstanz, die Umnutzung von Gewerbe- in Wohnflächen (oder umgekehrt), die Aufstockung um zusätzliche Geschosse, die Anbau- oder Erweiterungsbebauung sowie die Nachverdichtung von Grundstücken mit ungenutzten Flächenreserven.

Bestandsentwicklung gewinnt in wachsenden Städten mit knappem Bauland zunehmend an Bedeutung, weil Nachverdichtung und Umnutzung häufig genehmigungsrechtlich einfacher und ressourcenschonender sind als Neubau auf der grünen Wiese. Herausforderungen liegen in bestehenden Mietverhältnissen (Kündigungsschutz, Modernisierungsankündigung), im Bestandsschutz bei abweichenden baurechtlichen Vorgaben sowie in technischen Restriktionen der vorhandenen Bausubstanz (Statik, Deckenhöhen, Erschließung). Für Makler ist Bestandsentwicklung häufig mit besonderen Vermarktungssituationen verbunden, etwa dem Verkauf teilsanierter Objekte oder der Vermittlung von Bestandsimmobilien mit Entwicklungspotenzial an Investoren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor erwirbt ein leerstehendes Bürogebäude aus den 1980er-Jahren und entwickelt es durch energetische Sanierung und Umnutzung in Mikroapartments weiter, statt das Grundstück abzureißen und neu zu bebauen.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung; je nach Maßnahme greifen die allgemeinen Vorschriften des Bau- und Mietrechts (z. B. BauGB, Landesbauordnungen, Modernisierungsvorschriften des BGB bei vermieteten Bestandsobjekten).

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