Bleiwasserleitung

Auch: Bleirohr · Bleileitung

Eine Bleiwasserleitung ist eine Trinkwasserleitung aus Blei, die vor allem in Gebäuden bis etwa in die 1970er-Jahre verbaut wurde. Blei kann sich insbesondere bei weichem Wasser und langer Standzeit im Rohr lösen und ist gesundheitsschädlich, weshalb solche Leitungen heute ausgetauscht werden müssen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Bleiwasserleitung ein Thema, das vor allem bei Altbauten mit Baujahr vor 1970 auftaucht:

  • Rechtlicher Grenzwert: Die Trinkwasserverordnung schreibt seit dem 1. Dezember 2013 einen Bleigrenzwert von 0,010 mg/l (10 µg/l) vor. Bleileitungen überschreiten diesen Wert häufig deutlich, besonders bei langer Wasserstagnation (z. B. nach dem Wochenende oder Urlaub) und in Gebieten mit weichem, wenig kalkhaltigem Wasser.
  • Erkennungsmerkmale: Bleirohre sind matt-grau, deutlich schwerer als Kupfer- oder Kunststoffrohre, leicht mit einem Messer anzuritzen (weiches Metall) und meist an Übergängen mit charakteristischen "Muffen" oder Lötstellen erkennbar. Eine sichere Feststellung erfolgt durch eine Wasseranalyse oder fachliche Begutachtung der Rohrleitungen.
  • Handlungspflicht: Vermieter sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig zu untersuchen (bei Vermietung an Dritte) bzw. bei Überschreitung des Bleigrenzwerts unverzüglich zu handeln – in der Praxis bedeutet dies meist den vollständigen Austausch der betroffenen Leitungsabschnitte.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1970 sollte aktiv nach dem Leitungsmaterial gefragt und im Zweifel eine Wasseranalyse empfohlen werden. Ein bekannter Bleileitungsbestand ist ein offenbarungspflichtiger Umstand, da er signifikante Sanierungskosten (Komplettaustausch der Wasserinstallation) nach sich ziehen kann.

Beispiel aus der Praxis

Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1958 stellt sich heraus, dass im Erdgeschoss noch Original-Bleileitungen aus der Bauzeit vorhanden sind. Der Verkäufer legt eine aktuelle Wasseranalyse mit erhöhten Bleiwerten offen; der Käufer kalkuliert die Kosten für einen kompletten Leitungsaustausch von rund 25.000 Euro in seine Kaufpreisverhandlung ein.

Rechtsgrundlage

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – legt den seit 2013 geltenden Bleigrenzwert von 0,010 mg/l fest und begründet Untersuchungs- und Handlungspflichten für Vermieter.
  • DIN 1988 – technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, sieht Bleileitungen als nicht mehr zulässiges Material vor.
  • § 434 BGB – Relevanz für die Sachmangelhaftung bei verschwiegenem Bleileitungsbestand.

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