Asbestfaser
Auch: Asbestbelastung · Asbestfasern
Asbestfasern sind mikroskopisch feine, mineralische Fasern des früher weit verbreiteten Baustoffs Asbest. Werden sie eingeatmet, gelten sie als krebserregend (u. a. Lungenkrebs, Mesotheliom). In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 verboten, in vielen Bestandsgebäuden ist er aber noch vorhanden.
Ausführliche Erklärung
Asbest wurde wegen seiner Hitzebeständigkeit, Festigkeit und guten Dämmeigenschaften bis zum Verbot 1993 in großem Umfang verbaut – Makler stoßen daher regelmäßig auf asbesthaltige Bauteile in Gebäuden mit Baujahr vor Anfang der 1990er:
- Fundstellen: Asbestzementprodukte (Fassaden-, Dach- und Rohrplatten, siehe Asbestzementplatte), Floor-Flex-Platten (Vinyl-Asbest-Bodenbeläge), Spachtelmassen, Fliesenkleber, Rohrisolierungen, Nachtspeicheröfen, Brandschutzklappen, Dichtungen.
- Gefährdungsgrad entscheidend: Fest gebundener Asbest (z. B. Zementplatten) gilt bei intaktem Zustand als gering gefährlich, solange die Fasern nicht freigesetzt werden. Schwach gebundener Asbest (z. B. Spritzasbest, manche Bodenbeläge, Fugenmassen) setzt schon bei geringer mechanischer Belastung Fasern frei und ist deutlich risikoreicher.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Verdacht (Baujahr, Materialoptik) sollte auf eine fachgerechte Untersuchung (Materialprobe, Labor) hingewiesen werden. Eigenmächtiges Bohren, Sägen oder Entfernen verdächtiger Materialien ist zu unterlassen. Ein bekannter Asbestbefund ist im Kaufvertrag offenzulegen (Offenbarungspflicht), da er einen erheblichen Sachmangel und Kostenfaktor (Sanierung, Entsorgung als Sondermüll) darstellen kann.
- Sanierungskosten: Je nach Umfang und Gefährdungsklasse reichen die Kosten von wenigen hundert Euro (Entsorgung einzelner Zementplatten durch Fachbetrieb) bis zu mehreren zehntausend Euro (Komplettsanierung schwach gebundener Asbestprodukte mit Vollschutzmaßnahmen).
Beispiel aus der Praxis
Beim Verkauf eines Hauses aus den 1970er-Jahren stellt sich heraus, dass die Kellerdecke mit Asbest-Spritzputz versehen ist. Der Verkäufer muss dies dem Käufer mitteilen; ein eingeholtes Fachgutachten beziffert die Sanierungskosten auf rund 15.000 Euro, was in die Kaufpreisverhandlung einfließt.
Rechtsgrundlage
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – regelt den Umgang mit asbesthaltigen Materialien, insbesondere bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten.
- TRGS 519 – Technische Regel für Gefahrstoffe zu Asbestabbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
- Chemikalien-Verbotsverordnung – Grundlage für das seit 1993 geltende Herstellungs- und Verwendungsverbot von Asbest in Deutschland.
- § 434 BGB – Ein verschwiegener Asbestbefund kann einen Sachmangel begründen.