Blower-Door-Test
Auch: Differenzdruckmessung · Luftdichtheitsmessung
Der Blower-Door-Test ist eine Differenzdruckmessung, mit der die Luftdichtheit der Gebäudehülle geprüft wird. Ein in eine Außentür oder ein Fenster eingebauter Ventilator erzeugt einen Über- oder Unterdruck im Gebäude, wodurch unkontrollierte Leckagen (Fugen, Ritzen, undichte Anschlüsse) aufgespürt und gemessen werden können.
Ausführliche Erklärung
Eine luftdichte Gebäudehülle ist Voraussetzung für effiziente Wärmedämmung: Undichte Stellen führen zu Zugluft, Wärmeverlusten und erhöhtem Heizenergiebedarf, im schlimmsten Fall zu Feuchteschäden und Schimmelbildung durch Tauwasserausfall in der Konstruktion.
Ablauf und Kennwerte:
- Messverfahren: Ein Ventilatorrahmen wird luftdicht in eine Außentüröffnung eingebaut; bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal wird der Volumenstrom gemessen, der nötig ist, um diesen Druck zu halten. Daraus wird der n50-Wert berechnet (Luftwechselrate pro Stunde bei 50 Pa Druckdifferenz).
- Grenzwerte nach GEG: Bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (kontrollierter Wohnraumlüftung) darf der gemessene Volumenstrom bei 50 Pa Druckdifferenz das 1,5-fache des beheizten Luftvolumens nicht überschreiten, bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage das 3-fache (§ 26 GEG, für Gebäude bis 1.500 m³ beheiztes Luftvolumen) – daraus ergeben sich die gebräuchlichen n50-Werte von 1,5 h⁻¹ bzw. 3,0 h⁻¹.
- Leckageortung: Während der Messung werden mit Nebelgeräten oder Anemometern konkrete Leckagestellen lokalisiert (z. B. Fensteranschlüsse, Dampfbremsdurchdringungen, Elektroinstallationen in der Dämmebene), die anschließend gezielt nachgedichtet werden können.
- Zeitpunkt: Idealerweise wird der Test zweimal durchgeführt – einmal in der Bauphase (Rohbau/Luftdichtheitsebene fertig, aber noch zugänglich für Nachbesserungen) und einmal nach Fertigstellung.
- Praxisrelevanz für Makler: Ein durchgeführter Blower-Door-Test mit gutem Ergebnis ist ein Qualitätsnachweis, der beim Verkauf werterhöhend kommuniziert werden kann. Bei Neubauten mit KfW-Förderung (Effizienzhaus-Standard) ist der Test häufig verpflichtender Bestandteil der Baubegleitung und Fördervoraussetzung. Bei Bestandsimmobilien kann ein fehlender oder schlechter Blower-Door-Wert auf Sanierungsbedarf und mögliche Feuchteschadensrisiken hinweisen.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem KfW-geförderten Neubau (Effizienzhaus 55) führt der Energieeffizienz-Experte während der Bauphase einen Blower-Door-Test durch, findet eine undichte Stelle am Dachflächenfenster und lässt sie vor der Innenverkleidung nachdichten. Der abschließende Test ergibt einen n50-Wert von 0,9 h⁻¹, deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Rechtsgrundlage
- § 13 GEG – allgemeine Anforderung, die Gebäudehülle dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abzudichten.
- § 26 GEG – regelt die Prüfung der Dichtheit und legt die zulässigen Höchstwerte des gemessenen Volumenstroms bei 50 Pa (mit bzw. ohne raumlufttechnische Anlagen) fest, aus denen die n50-Grenzwerte von 1,5 h⁻¹ bzw. 3,0 h⁻¹ resultieren.
- DIN EN ISO 9972 – Normiertes Messverfahren zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden mittels Differenzdruckmessung.