Bodenrecht
Auch: Recht des Grund und Bodens
Bodenrecht ist der Oberbegriff für sämtliche nicht-privatrechtlichen Regelungen, die sich mit den rechtlichen Beziehungen des Menschen zu Grund und Boden befassen – vor allem das Bauplanungsrecht, das Recht der Bodenordnung (z. B. Umlegung) und der städtebauliche Grundstücksverkehr.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff stammt aus dem Verfassungsrecht: Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 Grundgesetz gehört das Bodenrecht zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, zusammen mit dem städtebaulichen Grundstücksverkehr, dem Wohngeldrecht, dem Altschuldenhilferecht und weiteren Materien. Ausdrücklich ausgenommen ist das Recht der Erschließungsbeiträge, das eigenständig geregelt ist (siehe § 127 ff. BauGB als Bundesrecht innerhalb des Baurechts). Auf dieser Kompetenzgrundlage hat der Bund das Baugesetzbuch (BauGB) erlassen, das den Kern des heutigen Bodenrechts bildet: Bauleitplanung, Zulässigkeit von Vorhaben, Bodenordnung (Umlegung, Grenzregelung), Enteignung und städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Für die Immobilienpraxis ist der Begriff wichtig, weil er die Klammer bildet, unter der Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Umlegungsverfahren und viele Genehmigungstatbestände rechtlich verortet sind. Er grenzt sich vom privaten Sachenrecht (Eigentum, Grundbuch) ab, das die zivilrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken regelt, während das Bodenrecht die öffentlich-rechtliche, städtebauliche Steuerung der Bodennutzung betrifft.
Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, um ein neues Wohngebiet auszuweisen, und führt anschließend ein Umlegungsverfahren durch, um die Grundstückszuschnitte an die neuen Baugrenzen anzupassen. Beide Instrumente – Bauleitplanung und Umlegung – sind Ausprägungen des Bodenrechts im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG.
Rechtsgrundlage
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG – ordnet das Bodenrecht (neben städtebaulichem Grundstücksverkehr, Wohngeldrecht u. a., aber ohne das Recht der Erschließungsbeiträge) der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes zu.
- Konkretisiert wird das Bodenrecht insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB).