Bodenpreisindexreihe

Auch: Bodenpreisindex · Umrechnungskoeffizient

Die Bodenpreisindexreihe ist eine von den Gutachterausschüssen veröffentlichte statistische Zeitreihe, die zeigt, wie sich die Bodenpreise in einem bestimmten Gebiet über die Zeit entwickelt haben. Sie dient dazu, ältere Kaufpreise oder Bodenrichtwerte rechnerisch auf den aktuellen Wertermittlungsstichtag umzurechnen.

Ausführliche Erklärung

Bodenrichtwerte und Vergleichspreise werden nicht täglich neu erhoben, sondern meist jährlich oder alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag veröffentlicht. Liegt der Wertermittlungsstichtag zwischen zwei Erhebungsterminen oder soll ein länger zurückliegender Kaufpreis für die Wertermittlung nutzbar gemacht werden, muss der Zeitunterschied ausgeglichen werden – dafür dient die Bodenpreisindexreihe.

Für die Maklerpraxis wichtig:

  • Funktionsweise: Der Index bildet die prozentuale Preisentwicklung des Bodenmarkts über die Zeit ab (Basisjahr = 100). Durch Multiplikation eines historischen Bodenwerts mit dem Verhältnis der Indexwerte (Index Stichtag / Index Ursprungszeitpunkt) erhält man den auf den aktuellen Stichtag umgerechneten Bodenwert.
  • Regionale und nutzungsartbezogene Differenzierung: Gutachterausschüsse veröffentlichen häufig mehrere Indexreihen, getrennt nach Nutzungsart (Wohnbauland, Gewerbe, landwirtschaftliche Flächen) und teils nach Teilmärkten, da sich Preise unterschiedlich entwickeln können.
  • Anwendungsfälle: Umrechnung älterer Bodenrichtwerte auf den aktuellen Stichtag, Anpassung von Vergleichspreisen aus zurückliegenden Kaufverträgen, Plausibilisierung von Wertsteigerungen bei länger zurückliegenden Erwerbsvorgängen (z. B. für Erbschaftsteuer- oder Spekulationsfragen).
  • Bezugsquelle: Bodenpreisindexreihen werden von den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in ihren Grundstücksmarktberichten veröffentlicht, ebenso über die BORIS-Portale der Bundesländer.
  • Praxisrelevanz: Für Makler ist die Indexreihe vor allem beim Verständnis relevant, warum ein Bodenwert von vor drei oder fünf Jahren nicht einfach übernommen werden darf, sondern nach den anerkannten Regeln der Wertermittlung fortzuschreiben ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Grundstück wurde vor drei Jahren zu einem Bodenwert von 200 Euro/m² erworben. Die Bodenpreisindexreihe der Region zeigt für den damaligen Stichtag einen Indexwert von 105 und für den aktuellen Stichtag einen Indexwert von 128. Der umgerechnete, aktuelle Bodenwert ergibt sich damit als 200 Euro/m² × (128/105) ≈ 244 Euro/m².

Rechtsgrundlage

  • § 18 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – regelt Indexreihen und deren Anwendung zur zeitlichen Anpassung von Wertansätzen.
  • § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) – Grundlage für die Aufgaben der Gutachterausschüsse, einschließlich der Ableitung sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten wie Indexreihen.

Verwandte Begriffe