Immobilienmarktbericht

Auch: Grundstücksmarktbericht

Der Immobilienmarktbericht (regional häufig als Grundstücksmarktbericht bezeichnet) informiert jährlich über die Preis- und Umsatzentwicklung auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt einer Region. Er wird von den Gutachterausschüssen auf Basis ihrer Kaufpreissammlung erstellt und dient Gutachtern, der Wirtschaft und öffentlichen Stellen als Orientierung.

Ausführliche Erklärung

Grundlage jedes Immobilienmarktberichts ist die Kaufpreissammlung, die die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach § 193 BauGB führen: Alle notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge werden dort mit den wesentlichen Vertrags- und Objektdaten erfasst und ausgewertet. Auf dieser Datenbasis erstellen die regionalen und – in einzelnen Bundesländern – auch die obersten Gutachterausschüsse regelmäßig, meist jährlich, einen Marktbericht, der Preisniveau, Umsatzzahlen und Entwicklungstendenzen für unbebaute Grundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie gewerbliche Teilmärkte darstellt – häufig differenziert nach Teilregionen und Objektarten.

Wichtig für die Praxis: Während die Führung der Kaufpreissammlung sowie die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der Gutachterausschüsse sind, ist die Erstellung des Immobilienmarktberichts selbst nicht in jedem Bundesland ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird von den Gutachterausschüssen zusätzlich zur Markttransparenz übernommen. Makler und Sachverständige nutzen die Berichte zur Plausibilisierung von Marktwerteinschätzungen, zur Argumentation gegenüber Verkäufern bei der Preisfindung und als ergänzende Quelle neben eigenen Vergleichswertanalysen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler bereitet die Preisempfehlung für eine Eigentumswohnung vor. Er zieht den aktuellen Immobilienmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses heran, um die durchschnittliche Preisentwicklung für Eigentumswohnungen im betreffenden Stadtteil der letzten zwei Jahre zu belegen und seine Preisempfehlung gegenüber dem Eigentümer nachvollziehbar zu begründen.

Rechtsgrundlage

  • § 193 BauGB – Aufgaben des Gutachterausschusses, insbesondere Führung der Kaufpreissammlung als Datenbasis der Marktberichte.
  • § 192 BauGB – Errichtung und Organisation der Gutachterausschüsse.

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