Gutachterausschuss

Auch: Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein bei den Kommunen oder Landkreisen eingerichtetes, unabhängiges Gremium aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Sachverständigen. Er ermittelt regelmäßig die Bodenrichtwerte, führt die Kaufpreissammlung und erstellt auf Antrag amtliche Verkehrswertgutachten für Grundstücke und Immobilien.

Ausführliche Erklärung

Der Gutachterausschuss ist für Makler eine der wichtigsten amtlichen Anlaufstellen, da er die zentrale Datengrundlage für Marktpreise liefert:

  • Kaufpreissammlung: Jeder notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag in Deutschland muss dem zuständigen Gutachterausschuss gemeldet werden (§ 195 BauGB). Aus diesen anonymisierten Daten entsteht die Kaufpreissammlung, die als Grundlage für die Ableitung von Bodenrichtwerten und Marktanpassungsfaktoren dient.
  • Bodenrichtwerte: Mindestens alle zwei Jahre (in vielen Bundesländern inzwischen jährlich) leitet der Gutachterausschuss durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke ab und veröffentlicht sie als Bodenrichtwerte, die über das BORIS-System der Länder öffentlich einsehbar sind.
  • Verkehrswertgutachten: Der Gutachterausschuss oder von ihm bestellte Gutachter erstellen auf Antrag (z. B. bei Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen, Zugewinnausgleich, Enteignungsentschädigung) amtliche Verkehrswertgutachten nach den anerkannten Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV).
  • Marktberichte: Viele Gutachterausschüsse veröffentlichen regelmäßig Grundstücksmarktberichte mit Kennzahlen zu Kaufpreisen, Mieten, Liegenschaftszinssätzen und Marktanpassungsfaktoren, die für Makler eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Preisfindung darstellen.
  • Für Makler ist der Gutachterausschuss damit sowohl eine Datenquelle (Bodenrichtwerte, Marktberichte) als auch eine mögliche neutrale Instanz zur Klärung strittiger Wertfragen zwischen Verkäufer und Käufer.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler möchte den Angebotspreis für ein unbebautes Baugrundstück plausibilisieren und ruft dazu den aktuellen Bodenrichtwert für die betreffende Zone beim örtlichen Gutachterausschuss (über das Online-Portal BORIS) ab. Der dort ausgewiesene Wert von 380 €/m² dient als sachliche Grundlage für das Beratungsgespräch mit dem Eigentümer.

Rechtsgrundlage

  • §§ 192–199 BauGB – gesetzliche Grundlage für Einrichtung, Aufgaben und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse sowie die Meldepflicht von Kaufverträgen.
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – regelt die anzuwendenden Wertermittlungsverfahren und methodischen Vorgaben für Verkehrswertgutachten.

Verwandte Begriffe