Brandwand

Auch: Gebäudeabschlusswand · Komplextrennwand

Eine Brandwand ist ein feuerbeständiges, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehendes Bauteil, das ein Gebäude entweder zur Grundstücksgrenze hin abschließt (Gebäudeabschlusswand) oder es in mehrere Brandabschnitte unterteilt (innere Brandwand). Ihre Aufgabe ist es, die Ausbreitung eines Feuers ausreichend lange zu verhindern.

Ausführliche Erklärung

Brandwände zählen zu den zentralen Bauteilen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt – in den meisten Ländern unter § 30, angelehnt an die Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz. Man unterscheidet zwei Grundformen: Als Gebäudeabschlusswand wird eine Brandwand an oder nahe der Grundstücksgrenze errichtet, um ein Übergreifen des Feuers auf das Nachbargebäude zu verhindern – relevant vor allem bei Grenzbebauung, Doppel- und Reihenhäusern. Als innere Brandwand unterteilt sie ein größeres Gebäude in eigenständige Brandabschnitte, damit sich ein Brand nicht ungehindert über die gesamte Gebäudelänge ausbreiten kann.

Brandwände müssen feuerbeständig sein und auch bei zusätzlicher mechanischer Beanspruchung (etwa durch herabstürzende Bauteile) ihre Funktion behalten; sie bestehen daher aus nichtbrennbaren Baustoffen wie Mauerwerk oder Stahlbeton und werden häufig als Bauteile der Feuerwiderstandsklasse REI 90 (feuerbeständig) ausgeführt. Öffnungen in Brandwänden – etwa Türen oder Durchbrüche – sind nur eingeschränkt und mit besonderen Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse zulässig; Fensteröffnungen sind in klassischen Brandwänden in der Regel ausgeschlossen.

Für Makler und Bewerter ist die Brandwand vor allem bei Bestandsimmobilien in geschlossener oder Reihenbebauung sowie bei Dachausbauten relevant: Nachträgliche Durchbrüche, Dachfenster nahe der Grenzwand oder ein Ausbau des Dachgeschosses können den Brandschutz beeinträchtigen und genehmigungspflichtig sein. Mängel an der Brandwand (z. B. fehlende Anhebung über die Dachhaut) sind ein häufiger Punkt bei Bauzustandsprüfungen.

Beispiel aus der Praxis

Bei einem Reihenhaus verläuft die gemeinsame Trennwand zum Nachbarhaus als Brandwand aus Kalksandstein. Beim geplanten Ausbau des Dachgeschosses stellt sich heraus, dass die Brandwand nicht bis über die Dachhaut hinausgeführt wurde. Vor dem Ausbau muss dieser bauordnungsrechtliche Mangel behoben werden, da sonst im Brandfall ein Übergreifen des Feuers über den Dachraum auf das Nachbarhaus möglich wäre.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer – Brandschutz ist Länderrecht; die meisten LBO regeln Brandwände unter § 30, in Anlehnung an § 30 der Musterbauordnung (MBO).
  • Konkrete Anforderungen (Feuerwiderstandsdauer, zulässige Öffnungen, Abstände) können je nach Bundesland im Detail abweichen.

Verwandte Begriffe