BWA-Auswertung

Auch: Betriebswirtschaftliche Auswertung · BWA

Die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) ist eine vom Steuerberater erstellte, meist monatliche Aufstellung über Umsätze, Kosten und Gewinn eines Unternehmens. Banken verlangen sie von Selbstständigen und Freiberuflern als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn Gehaltsnachweise wie bei Angestellten nicht existieren.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die BWA-Auswertung wichtig, weil sie bei selbstständigen Kaufinteressenten – anders als bei Angestellten – die zentrale Grundlage der Finanzierungsprüfung bildet. Banken verlangen in der Regel:

  • Aktuelle BWA: nicht älter als 3 Monate, oft ergänzt um eine Summen- und Saldenliste.
  • BWA der letzten 2–3 Geschäftsjahre plus die dazugehörigen Jahresabschlüsse (Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und Steuerbescheide, da eine einzelne BWA stark schwanken kann.
  • Kapitaldienstfähigkeitsprüfung: Die Bank errechnet aus dem durchschnittlichen bereinigten Gewinn (oft über 2–3 Jahre gemittelt, um Sondereffekte zu glätten) die tragbare Kreditrate – ähnlich der Einkommensprüfung bei Angestellten, aber mit höheren Unsicherheitsabschlägen.
  • Praxisrelevanz für Makler: Selbstständige Käufer benötigen oft deutlich längere Vorlaufzeiten für die Finanzierungszusage, da Steuerberater die Unterlagen erst aufbereiten müssen. Der Makler sollte dies bei der Reservierungsfrist und Vertragsplanung einkalkulieren und frühzeitig auf die Notwendigkeit einer aktuellen BWA hinweisen.
  • Bonitätsschwankungen: Banken bewerten stark schwankende Gewinne (z. B. bei Projektgeschäft oder Saisonbetrieben) kritischer und verlangen teilweise höheres Eigenkapital oder Sicherheiten als bei Angestellten mit festem Gehalt.

Die BWA ersetzt keinen Jahresabschluss, ist aber wegen ihrer Aktualität für die Bank ein wichtiges Frühindiz zur laufenden Geschäftsentwicklung.

Beispiel aus der Praxis

Ein selbstständiger Physiotherapeut möchte eine Eigentumswohnung kaufen. Die finanzierende Bank verlangt neben den letzten beiden Steuerbescheiden eine aktuelle BWA sowie die Summen- und Saldenliste des laufenden Jahres, um die Kapitaldienstfähigkeit zu prüfen. Der Makler weist frühzeitig darauf hin, damit der Käufer diese Unterlagen rechtzeitig beim Steuerberater anfordert und der Notartermin nicht an fehlender Finanzierungszusage scheitert.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Anforderung einer BWA ist bankinterne Praxis im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505b BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliardarlehensverträgen).

Verwandte Begriffe