Finanzierungskonzept
Auch: Finanzierungsstruktur
Das Finanzierungskonzept ist der individuelle Bauplan der Immobilienfinanzierung: Es legt fest, wie sich der Kaufpreis inklusive Nebenkosten aus Eigenkapital, einem oder mehreren Bankdarlehen, Fördermitteln (z. B. KfW) sowie ggf. Familiendarlehen zusammensetzt.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist das Finanzierungskonzept das zentrale Ergebnis der Käuferberatung, da es die konkrete Finanzierbarkeit einer Immobilie belegt:
- Bausteine eines Finanzierungskonzepts: Eigenkapital, Annuitätendarlehen der Hausbank, ggf. KfW-Förderkredit (z. B. bei Effizienzhausstandard), Bausparvertrag zur Anschlussfinanzierung, Familiendarlehen oder Elternbürgschaft als Ergänzung.
- Zinsbindung und Tilgung: Ein Finanzierungskonzept legt auch die Zinsbindungsfrist (üblich sind 10, 15 oder 20 Jahre) und den anfänglichen Tilgungssatz fest – bei aktuellem Zinsniveau empfehlen Finanzierungsberater häufig eine Anfangstilgung von mindestens 2 %, um eine überschaubare Gesamtlaufzeit zu erreichen.
- Kombination mehrerer Kredite: Insbesondere bei Neubauten mit Effizienzhausstandard wird häufig ein KfW-Förderkredit mit einem klassischen Annuitätendarlehen kombiniert, was die Struktur komplexer macht und eine sorgfältige Abstimmung der Rangfolge der Grundpfandrechte erfordert.
- Rolle des Maklers: Der Makler erstellt in der Regel kein bankverbindliches Finanzierungskonzept selbst (dies obliegt Finanzierungsberatern bzw. Banken), begleitet den Käufer aber als "Finanzierungslotse" bei der Strukturierung und verweist an geeignete Finanzierungspartner.
- Praxisrelevanz: Ein tragfähiges Finanzierungskonzept sollte bereits vor der Reservierung eines Objekts zumindest in groben Zügen stehen, um dem Verkäufer eine belastbare Kaufzusage präsentieren zu können.
Beispiel aus der Praxis
Für den Kauf eines Einfamilienhauses zu 500.000 Euro wird ein Finanzierungskonzept erstellt: 100.000 Euro Eigenkapital, 350.000 Euro Annuitätendarlehen der Hausbank mit 15 Jahren Zinsbindung und 2,5 % Anfangstilgung sowie 50.000 Euro KfW-Förderkredit für die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die konkrete Kreditvergabe unterliegt den Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505b BGB sowie den jeweiligen Förderrichtlinien der KfW.