Cloud-CRM

Auch: SaaS-Maklersoftware · Cloud-Maklersoftware

Ein Cloud-CRM ist eine Maklersoftware zur Verwaltung von Kunden-, Objekt- und Interessentendaten, die nicht auf einem lokalen Server, sondern in der Cloud (also auf Servern des Softwareanbieters) betrieben wird. Der Zugriff erfolgt über den Browser oder eine App, meist im SaaS-Modell (Software as a Service) gegen monatliche Gebühr.

Ausführliche Erklärung

Cloud-CRM-Systeme haben in den letzten Jahren klassische On-Premise-Lösungen (lokal installierte Software auf eigenen Servern) bei Maklerbüros weitgehend verdrängt. Bekannte Anbieter im deutschen Markt sind onOffice, FlowFact, Propstack, immoviewer CRM oder Salesforce-basierte Branchenlösungen.

Vorteile aus Maklersicht:

  • Ortsunabhängiger Zugriff: Makler und Mitarbeiter können von jedem Endgerät mit Internetzugang auf aktuelle Objekt- und Interessentendaten zugreifen (relevant bei Besichtigungen vor Ort).
  • Automatische Updates: Der Anbieter pflegt Wartung, Sicherheitsupdates und neue Funktionen, ohne dass eine eigene IT-Abteilung nötig ist.
  • Skalierbarkeit: Lizenzen lassen sich bei wachsendem Team einfach anpassen.
  • Integrationen: Cloud-CRMs bieten meist Schnittstellen zu Immobilienportalen (ImmoScout24, Immowelt), Signaturdiensten und Buchhaltungssoftware.

Datenschutzrechtlich ist entscheidend, wo die Server stehen (idealerweise EU/Deutschland) und dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter besteht, da der Makler als verantwortliche Stelle für Kundendaten (Namen, Bonitätsdaten, Selbstauskünfte) haftet. Zu prüfen sind zudem technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs, Art. 32 DSGVO) wie Verschlüsselung und Zugriffsrechte-Management.

Für die Maklerpraxis wichtig: Ein durchdachtes CRM ist die Basis für Leadmanagement, Dublettenerkennung, automatisierte Exposé-Erstellung und Portal-Anbindung – es bildet das digitale Rückgrat des Büroalltags.

Beispiel aus der Praxis

Ein Maklerbüro mit drei Standorten nutzt ein Cloud-CRM, in dem alle Objektdaten zentral gepflegt werden. Ein Kollege erfasst unterwegs per Tablet ein neues Verkaufsobjekt inklusive Fotos; wenige Minuten später kann ein Kollege im Büro die Daten bereits für das Exposé nutzen.

Rechtsgrundlage

  • Art. 28 DSGVO – Pflicht zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Cloud-Anbieter.
  • Art. 32 DSGVO – Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung (Verschlüsselung, Zugriffskontrollen).
  • Keine spezielle branchenrechtliche Regelung; allgemeines Datenschutzrecht gilt.

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