Cloud-Infrastruktur

Auch: Cloud-Rechenzentrum · IT-Infrastruktur (Cloud)

Cloud-Infrastruktur bezeichnet die physische Server- und Netzwerktechnik, auf der Cloud-Dienste betrieben werden. Immobilienwirtschaftlich äußert sie sich vor allem in großflächigen, hochspezialisierten Rechenzentrumsimmobilien.

Ausführliche Erklärung

Hinter jedem Cloud-Dienst steht physische IT-Infrastruktur, die in Rechenzentren untergebracht ist – seien es eigene Rechenzentren großer Cloud-Anbieter (Hyperscaler) oder angemietete Flächen in Colocation-Rechenzentren. Für die Immobilienwirtschaft ist Cloud-Infrastruktur damit vor allem als Nutzungsart einer spezialisierten Gewerbeimmobilie relevant: Rechenzentrumsgebäude für Cloud-Infrastruktur zeichnen sich durch einen extrem hohen Stromverbrauch, aufwendige Kühlsysteme, hohe Anforderungen an Netzanbindung und Redundanz sowie besondere Sicherheits- und Zutrittskonzepte aus. Standortfaktoren wie eine leistungsfähige Stromnetzanbindung, Glasfaseranbindung, Grundstücksgröße und -verfügbarkeit sowie klimatische Bedingungen (relevant für die Kühlung) prägen die Standortwahl solcher Objekte maßgeblich.

Für Immobilieninvestoren und -entwickler gewinnt die Assetklasse "Rechenzentrumsimmobilie für Cloud-Infrastruktur" durch den wachsenden Bedarf an Cloud-Diensten und künstlicher Intelligenz zunehmend an Bedeutung; entsprechende Projektentwicklungen erfordern eine enge Abstimmung mit Netzbetreibern und häufig eine gesonderte Prüfung der verfügbaren Netzanschlusskapazität. Rechtlich existiert keine eigenständige Regelung speziell für Cloud-Infrastruktur; es gelten die allgemeinen Vorschriften für Gewerbeimmobilien, das Bau- und Immissionsschutzrecht sowie – bei der Datenverarbeitung selbst, nicht bei der Immobilie – die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO.

Beispiel aus der Praxis

Ein Cloud-Anbieter errichtet ein neues Rechenzentrum auf einem Gewerbegrundstück mit direktem Anschluss an ein Umspannwerk, um die für die Bereitstellung seiner Cloud-Infrastruktur benötigte Stromkapazität sicherzustellen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für die Immobilie selbst. Es gelten die allgemeinen bau-, immissionsschutz- und energierechtlichen Vorschriften; für die auf der Infrastruktur verarbeiteten Daten gelten die Vorgaben der DSGVO.

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