Club Deal

Auch: Investorenclub · Club Investment

Bei einem Club Deal beteiligt sich eine überschaubare, meist einstellige Zahl institutioneller oder vermögender privater Investoren gemeinsam an einer Immobilie oder einem Immobilienportfolio. Anders als bei einem breit gestreuten Fonds handelt es sich um eine individuell verhandelte, nicht öffentlich beworbene Kapitalanlage.

Ausführliche Erklärung

Club Deals haben sich insbesondere im Segment größerer gewerblicher Immobilientransaktionen (Bürogebäude, Logistikportfolios, Hotelimmobilien) etabliert, bei denen das Volumen für einen einzelnen Investor zu hoch oder das Risiko zu konzentriert wäre. Charakteristika, die Makler im Gewerbe- und Investmentbereich kennen sollten:

  • Investorenkreis: typischerweise 2 bis 10 Family Offices, vermögende Privatpersonen, Versicherungen oder Stiftungen, die einander meist bereits bekannt sind oder über einen Intermediär (z. B. einen Vermögensverwalter oder eine Investmentbank) zusammengeführt werden.
  • Struktur: Häufig erfolgt die Beteiligung über eine gemeinsame Objektgesellschaft (meist eine GmbH & Co. KG), an der sich die Investoren entsprechend ihrer Kapitaleinlage beteiligen.
  • Abgrenzung zum Fonds: Ein Club Deal unterliegt in der Regel nicht dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sofern er als individuelle Vermögensanlage weniger, aktiv mitentscheidender Investoren strukturiert ist und keine öffentliche Platzierung erfolgt – die genaue rechtliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Mitspracherechte: Anders als bei passiven Fondsanlegern haben Club-Deal-Investoren häufig direkten Einfluss auf wesentliche Entscheidungen (Ankauf, Finanzierung, Exit-Zeitpunkt), was engagierte, oft unternehmerisch geprägte Anleger anspricht.
  • Vorteile: Diskretion, individuelle Vertragsgestaltung, geringere Regulierungskosten als bei Publikumsfonds, direkter Zugang zu großvolumigen Objekten.
  • Risiken: geringere Diversifikation als bei einem Fonds, höhere Abstimmungserfordernisse zwischen den Gesellschaftern, eingeschränkte Fungibilität der Anteile.

Beispiel aus der Praxis

Vier Family Offices erwerben gemeinsam über eine neu gegründete Objekt-KG ein Bürohochhaus in Frankfurt am Main für 180 Millionen Euro. Jeder Investor bringt zwischen 15 und 20 Prozent Eigenkapital ein, Entscheidungen über Vermietung und späteren Verkauf werden gemeinsam in einem Gesellschafterausschuss getroffen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die gesellschaftsrechtliche Struktur richtet sich nach dem HGB (Personengesellschaftsrecht) bzw. GmbHG; eine mögliche Regulierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist im Einzelfall abhängig von der konkreten Ausgestaltung zu prüfen.

Verwandte Begriffe