Corporate Design (Exposé)

Auch: Maklerbranding · Einheitliches Erscheinungsbild

Corporate Design bezeichnet im Exposé-Kontext das einheitliche, wiedererkennbare visuelle Erscheinungsbild eines Maklerbüros: feste Farbwelt, Logo-Platzierung, Schriftarten und Layoutraster, die in jedem Exposé, jeder Anzeige und jedem Social-Media-Beitrag konsequent verwendet werden.

Ausführliche Erklärung

Ein konsistentes Corporate Design ist für Maklerbüros ein wichtiger Baustein des Markenaufbaus und der Kundenwahrnehmung. Interessenten und Eigentümer verbinden ein professionelles, wiedererkennbares Erscheinungsbild häufig unbewusst mit Seriosität und Kompetenz.

Bestandteile eines Corporate Designs für Exposés:

  • Logo und Farbwelt: Feste Positionierung des Logos (meist Kopf- oder Fußzeile), definierte Primär- und Sekundärfarben, die auch bei Diagrammen (z. B. Energieausweis-Balken) konsequent eingehalten werden.
  • Typografie: Einheitliche Schriftfamilien für Überschriften und Fließtext, abgestimmt auf die Markenidentität.
  • Layoutraster: Feste Struktur für Titelseite, Bildergalerie, Objektdaten, Grundriss, Lagebeschreibung und Kontaktseite – erleichtert sowohl die Erstellung als auch das Wiedererkennen durch Stammkunden.
  • Bildsprache: Einheitliche Bearbeitungsstandards für Fotos (Farbkorrektur, Bildformat, ggf. einheitliche Wasserzeichen) sowie konsistente Nutzung von Zusatzleistungen wie Blaue-Stunde-Aufnahmen oder digitalem Möblieren.
  • Digitale Anwendung: Das Corporate Design wird zunehmend auch auf digitale Bestandsschilder, Social-Media-Vorlagen und die Maklerwebsite übertragen, sodass ein durchgängiger Markenauftritt über alle Touchpoints entsteht.

Für größere Maklerunternehmen und Franchise-Systeme ist die Einhaltung des Corporate Designs oft vertraglich vorgeschrieben (Franchise-Handbuch), während Einzelmakler häufig auf standardisierte Exposé-Vorlagen aus CRM- oder Maklersoftware-Systemen zurückgreifen, die entsprechend individualisiert werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Maklerbüro verwendet in jedem Exposé dieselbe Titelseitenvorlage mit Logo oben links, der Hausfarbe Dunkelblau als Akzentfarbe für Überschriften und einer festen Schriftart für alle Objektdaten. Dadurch ist jedes Exposé des Büros auf den ersten Blick als solches erkennbar, unabhängig vom präsentierten Objekt.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für das Corporate Design als solches. Sofern Logo oder Wortmarke als Marke eingetragen sind, greift das Verbietungsrecht des Markeninhabers nach § 14 Markengesetz (MarkenG) gegen unbefugte Nutzung durch Dritte. Bei der Verwendung von Bildmaterial Dritter ist zudem das Urheberrecht (UrhG) zu beachten.

Verwandte Begriffe