Dacheindeckung
Auch: Dachdeckung · Dachhaut
Die Dacheindeckung ist die äußere Schicht eines Dachs, die das Gebäude vor Niederschlag, Wind und UV-Strahlung schützt. Sie wird auf der Dachkonstruktion (Sparren, Lattung) angebracht.
Ausführliche Erklärung
Welches Material für die Dacheindeckung geeignet ist, hängt maßgeblich von der Dachneigung, der Dachform und regionalen Gestaltungsvorgaben ab. Zu den gängigen Materialien zählen Tondachziegel und Betondachsteine (typisch für Steildächer), Schiefer (insbesondere im Denkmalbereich und in bestimmten Regionen traditionell verbreitet), Bitumen- und Foliensysteme sowie Metalleindeckungen (Titanzink, Kupfer, Trapezblech) für Flachdächer und moderne Architektur. Für ausreichenden Wasserablauf ist bei den meisten Steildachmaterialien eine materialspezifische Mindestneigung einzuhalten, die vom Hersteller bzw. den einschlägigen Regelwerken des Dachdeckerhandwerks vorgegeben wird; bei geringerer Neigung sind zusätzliche Maßnahmen (z. B. Unterspannbahnen, Zusatzabdichtungen) erforderlich.
Die Dacheindeckung hat neben der reinen Schutzfunktion auch Einfluss auf Energieeffizienz (in Kombination mit der Dachdämmung), Lebensdauer des Gebäudes und Wertentwicklung: Verschlissene oder undichte Dacheindeckungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl und im Dachgeschoss. Bei Bestandsimmobilien ist das Alter und der Zustand der Dacheindeckung daher ein wichtiges Prüfkriterium für Makler und Käufer, insbesondere im Hinblick auf absehbare Sanierungskosten. In vielen Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen sind zudem Material und Farbe der Dacheindeckung vorgegeben, um ein einheitliches Ortsbild zu wahren.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines älteren Einfamilienhauses stellt der Makler fest, dass mehrere Dachziegel der bestehenden Tondacheindeckung Risse aufweisen und im Dachgeschoss Feuchtigkeitsflecken sichtbar sind. Er weist den Kaufinteressenten darauf hin, dass eine Erneuerung der Dacheindeckung als möglicher Sanierungsposten einzuplanen ist.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige bundesgesetzliche Regelung. Anforderungen an Material und Ausführung ergeben sich aus den allgemein anerkannten Regeln des Dachdeckerhandwerks sowie – bei Neubauten – aus etwaigen Vorgaben im Bebauungsplan bzw. örtlichen Gestaltungssatzungen.