Deckenkonstruktion

Auch: Geschossdeckenkonstruktion · Deckenaufbau

Die Deckenkonstruktion beschreibt den vollständigen Schichtaufbau einer Geschossdecke – von der lastabtragenden Rohdecke über Dämm- und Ausgleichsschichten bis zum Estrich und Oberbelag – und damit sowohl die tragende Funktion als auch Schall- und Wärmeschutzeigenschaften.

Ausführliche Erklärung

Während der Begriff Deckensystem das grundsätzliche Tragprinzip einer Decke (z. B. Massivdecke, Spannbetondecke, Holzbalkendecke) bezeichnet, meint die Deckenkonstruktion den konkreten, mehrschichtigen Aufbau im Detail. Ein typischer Aufbau besteht aus:

  • der Rohdecke als tragendem Element (z. B. Stahlbeton- oder Holzbalkendecke),
  • einer Trittschalldämmschicht, die die Übertragung von Geh- und Körperschall in darunterliegende Räume reduziert,
  • einem Estrich (Zement-, Anhydrit- oder Trockenestrich) als lastverteilende und ebene Oberfläche,
  • dem Bodenbelag (Parkett, Fliesen, Teppich o. Ä.) sowie
  • gegebenenfalls einer Deckenverkleidung oder abgehängten Decke auf der Unterseite für Installationen und Akustik.

Die Anforderungen an den Schallschutz zwischen Geschossen sind in Deutschland in der DIN 4109 ("Schallschutz im Hochbau") geregelt, die Mindestwerte für den Trittschall- und Luftschallschutz vorgibt und in vielen Landesbauordnungen als technische Baubestimmung eingeführt ist. Die konkrete Ausführung der Deckenkonstruktion beeinflusst maßgeblich den Wohnkomfort, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und bei der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnflächen, wo nachträglicher Trittschallschutz oft eine besondere Herausforderung darstellt.

Beispiel aus der Praxis

In einem Mehrfamilienhaus besteht die Deckenkonstruktion aus einer Stahlbeton-Rohdecke, darauf einer Trittschalldämmung, einem schwimmenden Zementestrich und abschließend Parkett. Dieser Aufbau sorgt dafür, dass Trittgeräusche aus der oberen Wohnung in der darunterliegenden Wohnung kaum wahrnehmbar sind.

Rechtsgrundlage

  • DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau; regelt Mindestanforderungen an Luft- und Trittschallschutz von Geschossdecken.
  • Keine eigenständige gesetzliche Regelung der Deckenkonstruktion als solcher; statische Anforderungen ergeben sich aus dem jeweils gewählten Deckensystem und den zugehörigen Bemessungsnormen.

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