Dezentrale Lüftungsanlage
Auch: Einzelraumlüftungsgerät · Fassadenlüftungsgerät
Bei einer dezentralen Lüftungsanlage übernimmt für jeden Raum ein eigenes, kompaktes Gerät den kontrollierten Luftaustausch – meist als Durchbruch in der Außenwand oder Fassade. Anders als bei zentralen Anlagen ist kein durchgängiges Lüftungskanalnetz im Gebäude nötig.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die dezentrale Lüftungsanlage vor allem bei nachträglicher Modernisierung, im Geschosswohnungsbau und bei Einzelraumsanierungen relevant, weil sie ohne aufwendige Kanalinstallation nachgerüstet werden kann:
- Bauformen: Einzelgeräte mit oder ohne Wärmerückgewinnung (Wärmetauscher oder Pendellüfter mit Speicherkeramik im Wechselbetrieb), meist mit Filterstufe gegen Pollen und Feinstaub.
- Vorteile gegenüber zentralen Anlagen: Geringerer Installationsaufwand (kein Kanalnetz, keine zentrale Lüftungszentrale nötig), gut für Nachrüstung im Bestand und für Einzelwohnungen in Mehrfamilienhäusern geeignet, individuell pro Raum regelbar.
- Nachteile: Geringere Wärmerückgewinnungsgrade als hochwertige zentrale Anlagen, mehrere Geräte pro Wohnung nötig, Geräuschentwicklung an der Fassade möglich, Fassadendurchbrüche energetisch und gestalterisch zu bewerten.
- Normbezug: Die Auslegung erfolgt nach dem Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6, das bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen an dichten Gebäudehüllen verpflichtend zu prüfen ist.
- Praxisrelevanz: Bei der Vermarktung modernisierter Wohnungen ist die dezentrale Lüftungsanlage ein Komfort- und Gesundheitsargument (Vermeidung von Schimmel, geringerer Pollenanteil), sollte aber mit Wartungshinweisen (Filterwechsel) transparent kommuniziert werden.
Beispiel aus der Praxis
Bei der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit neuen, luftdichten Fenstern werden in jeder Wohnung dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung in die Außenwände eingebaut, da ein zentrales Kanalnetz nachträglich nicht wirtschaftlich realisierbar wäre. Der Makler weist Mietinteressenten auf den regelmäßig nötigen Filterwechsel hin.
Rechtsgrundlage
- DIN 1946-6 – verpflichtet zur Prüfung eines Lüftungskonzepts bei Modernisierungen, die die Gebäudedichtheit wesentlich erhöhen.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz) – berücksichtigt Lüftungsanlagen im Rahmen der energetischen Gesamtbewertung eines Gebäudes.