Dichtheitsprüfung
Auch: Gebrauchsfähigkeitsprüfung · Gasdichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung ist eine technische Druckprobe an einer Gasleitungsanlage, mit der festgestellt wird, ob Rohre und Armaturen gasdicht sind. Sie ist Bestandteil der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI) und ist vor Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen während des Betriebs vorgeschrieben.
Ausführliche Erklärung
Die Dichtheitsprüfung von Gasinstallationen ist im DVGW-Arbeitsblatt G 600 (Technische Regel für Gasinstallationen, TRGI) geregelt, das vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) als anerkannte technische Regel für das Gasfachhandwerk herausgegeben wird:
- Prüfverfahren: Die Leitungsanlage einschließlich Armaturen (ohne Gasgeräte) wird mit einem definierten Prüfdruck beaufschlagt; über eine festgelegte Prüfdauer darf am Messgerät kein messbarer Druckabfall auftreten.
- Zeitpunkte: Eine Dichtheitsprüfung ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer neuen oder wesentlich veränderten Gasinstallation verpflichtend. Zusätzlich ist für in Betrieb befindliche Gasanlagen in vermieteten Wohnungen eine regelmäßig wiederkehrende Gebrauchsfähigkeitsprüfung vorgesehen.
- Durchführung: Die Prüfung darf nur durch ein beim zuständigen Netzbetreiber eingetragenes, DVGW-zertifiziertes Installationsunternehmen erfolgen; das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie mit Gasanlage ist ein aktueller Prüfnachweis ein wichtiges Indiz für den ordnungsgemäßen Zustand der Installation und kann bei fehlendem Nachweis zu Verzögerungen oder Nachverhandlungen führen.
- Abgrenzung: Von der Dichtheitsprüfung der Gasinstallation zu unterscheiden ist die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen, die nach anderen technischen Regeln und länderspezifischem Wasserrecht erfolgt.
Beispiel aus der Praxis
Vor der Vermietung einer Wohnung mit Gasetagenheizung beauftragt der Vermieter einen DVGW-zertifizierten Installateur mit der fälligen Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung. Die Prüfung verläuft ohne Beanstandung, das Protokoll wird dem neuen Mieter zusammen mit der Wohnungsübergabe ausgehändigt.
Rechtsgrundlage
- DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI) – Technische Regel für Gasinstallationen, die Prüfdruck, Prüfdauer und Verfahren der Dichtheitsprüfung von Gasleitungsanlagen festlegt.